Übernahme der Heiskostennachzahlung nach Aufnahme eine Beschäftigung.

  • Hallo zusammen. Es geht um folgende Situation, zu der ich gern euren Rat hätte. Aktuell bin ich mit meiner Bedarfsgemeinschaft, bestehend aus meiner Verlobten und mir im Bürgergeldbezug. Zum 01.01.2023 werde ich wahrscheinlich eine neue Stelle antreten und dann fällt das Bürgergeld natürlich weg. Es ist mit einer großen Nachzahlung der Heizkosten für 2023 zu rechnen. Übernimmt das Jobcenter diese Nachzahlung?

  • Das kann dir so keiner beantworten. Es kommt darauf an mit wieviel Euro ihr über dem Bürgergelbedarf liegt und wie hoch die Nachforderung ist.


    Wenn es soweit ist, könnt ihr für den Monat der Fälligkeit der Nachforderung einen Antrag stellen. Der Antrag muss aber im Monat der Fälligkeit gestellt werden.

  • Vielen Dank für die zeitnahe Antwort. Ich werde bei dem zu erwartenden Einkommen kein Bürgergeld mehr beziehen und meine Verlobte muss dann ihre Krankenversicherung selbst zahlen. Mein Gdanke dazu ist, das die Kosten ja im Zeitraum des Leistungsbezug auflaufen und darum aus meiner Sicht auch das Bürgeramt diese Kosten übernehmen würde.

    • Offizieller Beitrag

    Mein Gdanke dazu ist, das die Kosten ja im Zeitraum des Leistungsbezug auflaufen und darum aus meiner Sicht auch das


    Wäre es ein Guthaben, könntest du es umgekehrt behalten. Es kommt immer auf die Bedürftigkeit im Monat der Fälligkeit an und nicht auf die Bedürftigkeit im Abrechnungszeitraum.


    Liegt ihr dann z. B. mit 800 Euro über Bedarf und die Nachzahlung beträgt 600 Euro, gibt es nichts. Wäre die Nachzahlung dagegen 1000 Euro, müsste das Jobcenter 200 Euro zahlen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.