Bürgergeld beantragen ü25

  • Hallo Community,


    Ich habe letztes Jahr meine Arbeit und dieses Jahr meine Wohnung verloren.(Depressionen)

    Jetzt habe ich bis Oktober AlG1 bekommen und Ende Oktober versucht Online Bürgergeld zubeantragen. Dort kam ich dann bis zu den Punkt wo ich mein Konto zertifizieren musste. Habe Dann abgebrochen und bin 1 Woche später direkt zum Jobcenter gegangen um es zu beantragen.

    Einen Tag später wurde ich von der Stelle angerufen und ausgefragt zu meinen Wohn Verhältnis. (2 Elternteile + 3 Geschwister in einer viel zu kleinen Wohnung)


    Zwei Tage später habe ich Unterlagen bekommen die ich ausfüllen soll, oder ausfüllen lassen soll.

    1x HA 1x KDU 1x VM 1x EK 5x HG

    Und dann natürlich noch mit mit der Liste wo drauf steht was noch benötigt wird (Personalausweis, Kontoauszüge etc.)


    Jetzt ist es so, daß meine Eltern eigentlich nur wollen das ich hier möglichst schnell wieder rauskomme, und meine Geschwister gar nichts mit mir zu tun haben wollen.

    Unterstützung erhalte ich gar nicht hier.

    Aber ich soll von jeden Kontoauszüge + Einkommensnachweise vorlegen(und mehr)


    Das möchte hier aber keiner und ich werde eher rausgeschmissen bevor ich irgendwas von denen Erhalte.

    Das einzige was ich bekommen habe ist ein Zettel mit Mietforderung(inkl Strom,Wasser,Verpflegung von 250€) und meine Mutter hat 2x HG ausgefüllt für sich und Vater.


    Jetzt bin ich total überfordert mit dieser Situation und hab keine Ahnung wie ich das händeln solle. Und was ich überhaupt abgeben muss.


    Wäre für Rat sehr dankbar.


    MfG


    (Hoffe das passt so und ich habe nichts Relevantes vergessen)

  • Hallo,


    wenn du über 25 bist, dann bildest du deine eigene Bedarfsgemeinschaft. Die Bögen HG müssen ausgefüllt werden damit bekannt ist wie viele Personen im Haushalt leben.


    Einkommensnachweise etc. deiner Eltern musst du nicht vorlegen. Wie auch? Du hast da keinen Zugriff drauf.


    Die Mietforderung incl. Strom und Verpflegung kannst du vergessen. Strom und Ernährung sind im Regelbedarf drin.


    Was das Jobcenter prüfen will ist die Unterhaltsvermutung aus § 9 Absatz 5 SGB II. Dazu reicht eine Erklärung deiner Eltern dass du von Ihnen keine Unterstützung erhältst und du nur wohnen darfst.