• Hallo,

    Mir und meinem Sohn wurde Das Bürgergeld für 6 Monate nachgezahlt. Obwohl das Bürgergeld, auch Nachzahlungen, gem.

    § 42 Abs. 4 SGB II nicht pfändbar ist, hat die Bank das Geld gepfändet. Ich habe ein P-Konto und es sind die Bedingungen des P-Kontos, so die Bank. Was kann ich tun? An wen kann ich mich wenden, damit mir das Geld wieder erstattet wird? Vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    z. B. ans Amtsgericht zur Erhöhung des Pfändungsfreibetrags.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Leider kriegst da nix erstattet , aber wahrscheinlich ist dann mit dem gepfändetem Betrag die Pfändung weg/bezahlt. Aber erstattet bekommt ihr leider das geld nicht , die freigrenzen vom p konto kann man im internet nachlesen , man kann die erhöhen wenn man zb minderjährige Kinder hat und auf dem Konto dementsprechend Kindergeld eingeht. Aber ein Betrag von über 6 Monate Rückzahlung bürgergeld ist nicht geschützt, nur bis zum Betrag des p Konto s , der geschützt ist , der Rest ist leider weg . Das sind die Bedingungen vom p Konto, man kann nicht alles schützen, nur bis zur freigrenze, informiert euch mal , was eure freigrenze ist . Aber so hoch wird sie nicht sein, daß es an 6 Monate nachzahlung Ran kommt , sehr ärgerlich aber so ist es nunmal leider , da kann man nix machen