KdU

  • Hallo,


    darf man Betriebkostenguthaben behalten wenn das Jobcenter nicht die kompletten

    Kosten für Unterkunft und Heizung übernimmt aufgrund von Anrechnung wegen Einkommens

    auf den Bedarf.?

  • Kurze Antwort:


    Wenn du zum Zeitpunkt der Gutschrift im laufenden Bezug bist: Nein


    Etwas anderes gilt nur wenn die Miete unangemessen ist und zuvor abgesenkt wurde und du einen Teil der Miete selbst zahlen musstest.


    Das hat aber nicht mit einer Einkommenanrechnung zu tun die dazu führt dass dein Auszahlungsanspruch niedriger als die Miete ist.

  • Etwas anderes gilt nur wenn die Miete unangemessen ist und zuvor abgesenkt wurde und du einen Teil der Miete selbst zahlen musstest.

    Hallo, d.h. wenn JC deshalb nur einen Teil der Miete zahlt, kann man NK-Guthaben behalten, sofern die nicht über den Anteil hinausgehen, den das JC nicht zahlt?

    • Offizieller Beitrag

    Beispiel: Miete 500 Euro. Das JC sagt: Es sind aber nur 400 Euro angemessen ", dann wäre ein Guthaben von 12 x 100 Euro nicht anrechenbar.


    Wenn du aber bei einem Bedarf von 1063 Euro (563 Euro Regelsatz + 500 Euro Miete) nur 300 Euro Bürgergeld bekommst, weil du 763 Euro eigenes Einkommen hast, dann ist das Guthaben anrechenbar.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.