Sohn Anrecht auf Bürgergeld?

  • Guten Tag.


    Mein Sohn (21) lebt seit 3 Monaten in seiner eigenen Wohnung. Er bekommt bisher keine Leistungen und ist nicht berufstätig. Bisher hat sein Oma die Wohnung finanziert . Leider ist sie nun verstorben und ich kann mir die Miete für ihn nicht leisten. Hat er die Möglichkeit bürgergeld für sie zu beantragen?


    Viele Grüße

  • Sagen wir einfach mal ein schwieriges Verhältnis spricht dagegen und ein fehlendes Interesse wieder ins Elternhaus zu ziehen.

    Bisher war der Vater auch nicht unterhaltspflichtig als unser Sohn noch bei mir lebte, da er über 21 ist und sich nicht in einer Ausbildung befindet.

    Sein Vater und ich haben ihm trotzdem monatlich Geld überwiesen. Dies reicht allerdings nicht aus um die Miete zu begleichen.

    • Offizieller Beitrag

    Ohne Schulbesuch oder dass er gerade eine Ausbildung macht, trifft ihn eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Da hat er keinen Unterhaltsanspruch.


    Da er auch schon ein paar Monate ohne Bürgergeld lebt, wird man ihm auch nicht vorwerfen können, dass der Auszug nur in der Absicht erfolgte, Bürgergeld zu beziehen.


    Von daher kann er natürlich einen Antrag stellen. Allerdings sollte er sich darauf einstellen, dass das JC nicht seine gutmütige Oma ist. Da hat er dann Pflichten, die er erfüllen muss, sonst geht's ans Geld.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.