Aufstocker und Weihnachtsgeld

  • Hallo, ich habe mal eine wichtige Frage...


    Ich arbeite teilzeit und bin Bürgergeld Aufstocker. (Nettolohn 900€)


    Ich bekomme meine Aufstockung nie im Voraus. D.h immer wenn ich mein Lohn Mitte des Monats erhalte, reiche ich meine aktuelle Lohnabrechnung beim Jobcenter ein. Dann wird mein Anspruch für die Aufstockung berechnet und überwiesen. (Sind immer knapp 400€)


    Für November gab es Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber...(900€ Lohn + 900 Weihnachtsgeld)


    Für November habe ich keine Lohnabrechnung dem Jobcenter eingereicht, weil ich in diesem Monat nicht hilfebedürftig war...für November habe ich also keine Leistung bekommen...


    Im Dezember habe ich meine Lohnabrechnung wieder eingereicht, weil ich wieder hilfebedürftig bin...


    Jetzt haben die mir erstmal keine Aufstockung für Dezember bezahlt und möchten die Lohnabrechnung für November erst sehen...


    Meine Frage: Ich habe für November keine Leistung vom Amt bezogen, da ich nicht hilfebedürftig war. Können die mir das Weihnachtsgeld jetzt trotzdem anrechnen?


    Mein Bescheid gilt immer 12 Monate und ist vorläufig und wird jeden Monat neu erstellt...für diie Folgemonate stehen vorläufig immer 0€ drauf...


    Liebe Grüße vom Aufstocker

    • Offizieller Beitrag

    Es fehlt eine entscheidende Angabe: Wann fließt der Lohn zu?


    Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass immer nur für einen Monat bewilligt wird. Das wäre gegen das Gesetz. Im Normalfall wird für 6 Monate vorläufig bewilligt, wenn das Einkommen schwankt und dann mit dem tatsächlichen Einkommen entgültig berechnet.


    Lade mal bitte die letzten Bescheide hoch.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Stimmt...der Bescheid ist für 6 Monate bewilligt...(vorläufig...d.h wenn ich meine Lohnabrechnung für Januar abgebe, wird berechnet wie viel mir für Januar zu steht...Februar, März, April steht dann 0€ drauf)


    Mein Lohn kommt immer Mitte des Monats...also der Novemberlohn kam am 15. November

  • Ich versuche die Frage anders zu formulieren...


    Für November habe ich keine Bürgergeldleistung ausgezahlt bekommen...wird dann mein Weihnachtsgeld trotzdem für den/die nächsten Monate(e) angerechnet?

    • Offizieller Beitrag

    Nein. Früher wurde es auf 6 Monate aufgeteilt, wenn das Einkommen so hoch war, dass es den Hilfebedarf eines Monats überschritten hat. Diese Regelung gilt aber nur noch für Nachzahlungsbeträge. Und das ist Weihnachtsgeld ja nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es im November zugeflossen ist, kann es auch nur im November angerechnet werden. Die monatliche endgültige Festsetzung, wenn das wirklich so passiert, ist sowieso falsch. Nach § 41a Absatz 4 SGB II hat die endgültige Festsetzung erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums zu erfolgen. Das hat den Grund, weil Nachzahlungen und Überzahlungen des gesamten Zeitraums miteinander verrechnet werden müssen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.