Wegen Arbeitsaufnahme und verspätete Bezahlung kein Bürgergeld

  • Guten Tag,


    ich hatte für ab September 2023 Bürgergeld beantragt. Dann habe ich für zwei Wochen eine Arbeit als Weinleser aufgenommen, was ich beim Jobcenter mitgeteilt hatte. Ich wurde aber erst im Oktober bezahlt, die Bearbeitung im Weingut etwas gedauert hat.

    Aus diesem Grund wurde mein Antrag auf Bürgergeld zuerst verschoben auf Oktober (Da ich ja im September nicht mehr arbeitslos war) und dann für Oktober abgelehnt, da ich meinen Lohn im Oktober erhalten habe und daher keinen Anspruch habe.

    D.h. für mich, dass ich im September ca. 1200€ Netto durch die Arbeit verdient habe, und im Oktober mir die Krankenkasse selber zahlen muss (ca. 180€), also insgesamt ca. 1000€ Netto zur Verfügung hatte (was allerdings nicht mal meine Miete für zwei Monate deckt). Hätte ich im September nicht gearbeitet und nur Bürgergeld bezogen, dann hätte ich 502€ Bürgergeldssatz + ca. 500€ Mietskosten erhalten und die Krankenkassenbeiträge wären mir bezahlt worden. Also ingesamt ca. 2000€ zur Verfügung gehabt.

    Für die Ablehnung zum Bescheid für Oktober hatte ich Widerspruch gestellt, da wenn ich für Oktober keinen Anspruch habe, ich zumindest für September einen Anspruch haben sollte. Allerdings wurde mir das als unbegründet abgelehnt, da sich der Bescheid nicht auf dem Monat September bezogen hat. Für September habe ich noch keinen Bescheid erhalten, habe aber wenig Hoffnung, dass es positiv sein wird, da ich ja gearbeitet habe.

    Gibt es etwas, was ich tun kann? Oder kann ich nur daraus lernen, dass sich arbeiten nicht lohnt, da ich ohne Arbeit das doppelte an Geld gehabt hätte?

    Viele Grüße

  • Es gilt das Zuflussprinzip. Einkommen, also dein Lohn, wird immer in dem Monat angerechnet, in welchem er zufließt. Heißt also, wenn du den Lohn für September erst im Oktober erhalten hast, kann er auch erst im Oktober angerechnet werden. Du hättest also für September Anspruch auf volles Bürgergeld und je nach Bedarf ggf. für Oktober eine Aufstockung unter Anrechnung des Lohns abzüglich der im SGB 2 vorgesehenen Freibeträge bei Erwerbstätigkeit. Das prüft das JC dann wenn die Lohnabrechnung eingereicht wurde ob für den Monat noch ein Restanspruch besteht oder nicht.

  • Danke dir! Hab die Antwort nur jetzt gesehen, da ich keine Benachrichtigung erhalten hatte.
    Für Oktober habe ich keine Chance mehr, da all die Fristen abgelaufen sind.


    Aber ich habe für September einen Ablehnungsbescheid erhalten, der sagt, dass ich kein Anspruch auf Bürgergeld hätte. 1. weil ich 1080€ Einkünfte gehabt hätte, und 2. weil sie den Antrag auf Oktober verschoben haben nach meinem Wunsch.

    Zu 1., das waren keine Einkünfte, sonder mir hat ein Freund mein Geld auf mein Konto überwiesen, da ich selber kein Geld auf mein Konto einzahlen kann, weil meine Bank keine Filiale hat. D.h. Mein Geld wurde von Bar auf digital verschoben, und es ist also keine Einkunft, wie vom SGB II gefordert, sondern ich besitze das Geld schon, es hat lediglich Form gewechselt.

    Zu 2., hatte ich in einer Kommunikation an dem Jobcenter geschrieben "Ich würde meinen Antrag zum Bürgergeld und Arbeitslosengeld ab Oktober stellen wollen. Wie kann ich das verschieben?" und das Jobcenter hat es ohne weitere Rückfrage oder Bestätigung verschoben. Mir ist aber keine Aufforderung dazu ersichtlich. Ich habe nur eine Frage gestellt, wie ich das machen könnte. Demnach würde m.E. der Antrag von September nicht wegfallen.


    Meinst du ich habe da irgendeine Chance für September noch Bürgergeld zu erhalten?

    Vielen Dank!!

    • Offizieller Beitrag

    1. Wo kam das Bargeld her? Und zu Online Banken kenn ich es so, dass die Verträge mit normalen Banken haben, dass deren Filialen genutzt werden können. Wie also kannst du die Herkunft der 1080 Euro nachweisen?


    2. Das ist schon recht unsicher, ob dein Schreiben nicht als Verzicht ausgelegt werden kann. Hast du davon eine Kopie? Wie hast du es hingesendet? Mail? Brief?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • 1. Ich hab noch nie in meine Bank selber eingezahlt. Aber einen echten Nachweis dafür habe ich nicht, außer mehrere Zeugen.

    2. Ich hab's über die Webseite als Nachricht gesendet und bekam keine Antwort darauf und mein Antrag war für September noch lange offen. Und ja ich habe eine Kopie davon.

    Aber ich werde halt versuchen Widerspruch einzulegen ohne viel Hoffnung dabei zu haben. :/

    Vielen Dank dir

    • Offizieller Beitrag

    Ich hab noch nie in meine Bank selber eingezahlt. Aber einen echten Nachweis dafür habe ich nicht, außer mehrere Zeugen.


    Beantwortet nicht meine Frage, wo das Bargeld überhaupt her kam.



    Aber ich werde halt versuchen Widerspruch einzulegen ohne viel Hoffnung dabei zu haben. :/


    Kannst du natürlich machen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Wenn man einige Wochen als Sessionsarbeiter ( Weinlese) arbeitet wird man normalerweise angemeldet.

    Da man mehr mehr als MiniJob verdient bezahlt man auch Sozialabgeben.


    Schon dubios... man könnte hier schell Scharzarbeit vermuten...

    Also müssen Nachweise her!


    Hannibal-