Bedarfsgemeinschaft mit im außereuropäisch lebenden Ehegatten

  • Hallo zusammen. Ich hoffe jemand kann mir helfen.

    Aktuell leben mein Mann, meine 1 jährige Tochter und ich in der Türkei. Leider ist mein ALG1 Anspruch verfallen bzw. stehe ich aufgrund fehlender Kindsbetreuung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

    Nun ziehe ich mit meiner Tochter Anfang März zurück nach Deutschland, mein Mann wird bis zur Erteilung seines Visums weiterhin in der Türkei leben und dort weiterhin arbeiten.

    Wird sein Gehalt beim Bürgergeld dann als Bedarfsgemeinschaft mit angerechnet? Wenn ja, wie? Es unterliegt ja täglichen Kursschwankungen. Oder wird ggf nur ein Unterhalt angerechnet?

    Und wie schnell bekommt man nach Antragsstellung einen Termin beim Jobcenter? Kann ich selbst einen Termin vor Antragstellung machen?