zinsloses Darlehen der Eltern - wird das als Einkommen angerechnet?

  • Hallo,


    ich bin Freiberufler und kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in meinem bisherigen Beruf arbeiten. Aus diesem Grund werde ich mich steuerlich beim Finanztamt abmelden und hoffe daran, dass mir das Jobcenter einen Bildungsgutschein für eine Umschulung gewährt.


    Da aus verschiedenen Gründen (schlechte Auftragslage, persönliche Situation, Gesundheit) meine Einkünfte immer geringer wurden, habe ich in den vergangenen 6 Monaten mehrere zinslose Darlehen meiner Eltern zur Überbrückung finanzieller Engpässe erhalten.


    Was muss ich da beachten, damit dass Jobcenter diese nicht als anrechenbares Einkommen wertet?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die Zahlungen vor Antragstellung erfolgt sind, sind sie doch sowieso kein Einkommen. Oder was genau meinst du?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Hey Turtle, vielen Dank für Deine Antwort! Ich bin noch absoluter Laie in Sachen Bürgergeld.


    So wie ich es verstanden habe prüft, das Jobcenter meinen aktuellen, bzw-. zukünftigen Anspruch auch aufgrund von Einkommen, welches ich in der Vergangenheit (3 Monate bei Angestellten, 6 Monate bei Selbstständigen/Freiberuflern) hatte. Mein Befürchtung ist wie gesagt, dass das Jobcenter diese Überbrückungsdarlehen als anrechenbares Einkommen wertet. Vielleicht hab' ich da auch etwas falsch verstanden. Also bitte korrigier mich da gerne.


    Ich hab' hierzu im Netz nur folgendes gefunden:


    Darlehen oder Einkommen? - DGB Rechtsschutz GmbH
    § 11 SGB II: Auch bei Darlehen unter Freunden werden strenge Anforderungen an den Abschluss und die Ernstlichkeit eines Darlehensvertrages gestellt.
    www.dgbrechtsschutz.de


    Dem entnehme ich, dass es vor allem wichtig ist, dass ein wirksamer Darlehensvertrag vorliegt. Ich frage mich vor allem, was es hierbei zu beachten gibt, damit der Vertrag auch wirklich "wirksam" ist.


    Vielleicht hat ja jemand hier auch schon Erfahrungen, der in einer ähnlichen Situation war ?

  • Das Einkommen was bei Antragsstellung vorhanden ist wird als Vermögen angesehen. Erst wenn Einkommen während des tatsächlichen Bezugs zufließt, wird es auch als solches berücksichtigt und je nach Art des Einkommens auf den Bedarf angerechnet, und zwar immer im Monat des Zuflusses.

    Insofern interessieren die Zuflüsse deine Eltern die vor Antragsstellung erfolgt sind erst mal das JC nicht, es sei denn, du würdest damit über dem Vermögensfreibetrag liegen, was ich jetzt aber mal nicht glaube.

    Was anderes ist es natürlich wenn dir deine Eltern während des Leistungsbezugs weiterhin "Geld leihen", dass wird m.M. ohne Anrechnung tatsächlich auch nur mit einem Darlehensvertrag funktionieren, wahrscheinlich auch mit Nachweis der Kontoauszüge wo die im Vertrag vereinbarte Rückzahlung ersichtlich ist usw.

    • Offizieller Beitrag

    Ein ständiges "Geld leihen" während des Bezuges mit ggf. nicht erfüllbaren Rückzahlungspflichten (Beispiel: jeden Monat 300 Euro Darlehen, gleichzeitig sollen aber schon 150 Euro jeden Monat zurück gezahlt werden, was völlig sinnfrei ist) würde auch eher für eine verdeckte Schenkung sprechen. Das sollte tatsächlich nicht erfolgen.


    Ansonsten nochmal: wenn die Zahlungen der Eltern alle vor dem Antrag auf Bürgergeld waren, dann sind sie definitiv kein Einkommen. Erst ab dem Monat der Antragstellung stellt sich die Frage, ob es anrechenbares Einkommen ist oder nicht. Die Eltern können dich gern mit Sachleistungen (Essen kaufen) etc. unterstützen, wenn Not am Mann ist. Geldzahlungen sollten aber vermieden werden, da das meist Probleme gibt.

    • Offizieller Beitrag

    Das kommt darauf an, wie gut du nachweisen kannst, dass es tatsächlich ein Darlehen war. Ansonsten: war es denn soviel, dass du damit keinen Anspruch auf Bürgergeld hast? Was ist das Schlimmste, was passieren kann? Dass man den einen Monat ablehnt. Das käme dem von dir angesprochenen Verzicht (Antrag erst im Folgemonat) gleich. Von daher: lass es doch einfach laufen.

  • In Zweifelsfall würde ich mir lieber den Streß in puncto zukünftiger Nachfragen durchs Jobcenter (Nachweis pünktlicher Rückzahlung) ersparen. Laut Darlehensvertrag erfolgt die Rückzahlung durch eine einmalige Überweisung in ein paar Jahren (vorherige Teilzahlungen sind mir natürlich freigestellt). Was ist, wenn ich es aus irgendwelchen Gründen nicht schaffe, die Summe bis dahin komplett zurück zu zahlen - das aber mit meinen Eltern gedealt kriege. Was ist hier das Schlimmste, das passieren kann? Kürzt das Jobcenter dann eventuell rückwirkend für diesen einen Monat?

    • Offizieller Beitrag

    Wahrscheinlich wird man eh prüfen, ob nicht während des Leistungsbezugs weiter Zahlungen der Eltern erfolgt sind. Du kannst also auch durch den einen Monat Verzicht da nichts umgehen. Im Übrigen weißt das sowieso mehr darauf hin, dass es eben keine Darlehen waren, wenn du jetzt trotz des Wissens, das Darlehen kein anrechenbares Einkommen ist, verzichtest.


    Laut Darlehensvertrag erfolgt die Rückzahlung durch eine einmalige Überweisung in ein paar Jahren


    Interessant. Erwartest du in ein paar Jahren irgendein größeres Einkommen (Auszahlung Bausparer oder LV), so dass diese Art der Rückzahlungsvereinbarung überhaupt einen Sinn ergibt?



    Was ist, wenn ich es aus irgendwelchen Gründen nicht schaffe, die Summe bis dahin komplett zurück zu zahlen - das aber mit meinen Eltern gedealt kriege.


    Wieso "bis dahin", wenn es einen einzigen festen Termin gibt?



    Kürzt das Jobcenter dann eventuell rückwirkend für diesen einen Monat?



    Werde dir erstmal mit dir selber einig, ob das wirklich "Darlehen" sind. Ich habe da gerade echte Zweifel und Hilfe zum Betrug gibt es hier nicht.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.