Chance auf Verbleib in einer "Unangemessenden Wohnungsgröße"?

  • Hallo, ich grüße euch.


    ich beziehe ALG2 seit sich meine Ehefrau 2020 von mir getrennt hat. Ich wohne seitdem alleine in einer 107 qm großen (4 1/2 Zimmer) großen Wohnung in einer guten Wohnlage in Berlin-Charlottenburg


    Die Mietkosten wurden bisher komplett vom JC seit 2020 (also seit mehr als 3 Jahren) übernommen.

    Warmmiete 887€, Kaltmiete 605€, Bruttokaltmiete 776€.


    Wie schon lange befürchtet, kam heute der Brief vom JC zwecks "Angemessenheitsprüfung der Wohnkosten".


    Mietvertrag besteht seit 26 Jahren, ich bin 63 Jahre alt. Mein Vater (86 Jahre), den ich tägl. betreue (Einkaufen, Hilfe im Haushalt, Fahrten zum Arzt) wohnt nur 200 m von mir entfernt.


    Eine erste Sichtung über den Wohnungsmarkt in meiner Gegend, ergab eine "0%-Chance" auf kleinere und vor allen Dingen billigere Wohnungen in meiner Gegend.


    Bin ziemlich Verzweifelt. Welche Chancen habe ich, um die Wohnung zu behalten?


    Danke für eure Antworten, Gruß Peter

    • Offizieller Beitrag

    Welche Kosten sind denn lt. der Mitteilung als angemessen zu betrachten? Also: wie hoch ist die Differenz?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Hallo Turtle, danke für deine Antwort.


    Auszug aus dem Schreiben:


    "Der für Sie derzeit maßgebliche Richtwert bruttokalt inkl. der möglichen Zuschläge beträgt 516€"


    Und weiter:


    "Ihre monatlichen Aufwendungen für die Bruttokaltmiete (Grundmiete zzgl. kalte Betriebskosten) in Höhe von 797,15€ überschreiten den für Sie maßgeblichen Richtwert von 516€ um 372.15€" (wobei mir unklar ist, wie die auf die 372,15€ kommen?)


    Gruß Peter

  • Nach einem Blick in die Angemessenheitswerte / Richtwerte für Berlin-Charlottenburg, sieht es dunkel aus.

    Refentzwerte

    Die Bruttokaltmiete (BKM) incl. aller Zuschläge zur Vermeidung eines Umzuges beträgt 532,50 €.

    Die derzeitige BKM von 776 € überschreitet diesen Wert erheblich um 243,50 €.


    Ich vermute, der Auslöser für dieses Schreiben die Nebenkostenabrechnung des vergangenen Jahres war.

    Diese werden dann letztmalig übernommen.


    Nach Ablauf der Karenzzeit ist das Jobcenter berechtigt bei einem Verbleib in der bisherigen Wohnung nur die anerkannte BKM zu gewähren.

    Dies hat auch zur Folge, dass nachfolgende Betriebskostenabrechnungen nicht mehr übernahmefähig sind, da der Nachzahlungsbetrag oberhalb der maximalen BKM liegt.


    Die räumliche Nähe zur Familienangehörigen ist in der Regel unbeachtlich, da die Gründe für den Verbleib in der unangemessenen Wohnung in der Person des Leistungsbeziehers liegen müssen.


    Die geschilderte Situation kann auch durch andere Maßnahmen der Pflegekasse nach dem § 64ff SGB XII aufgefangen werden (Einkaufshilfe, entlastende Dienste...).

    • Offizieller Beitrag

    Untervermietung ist angesichts von 107 qm für ein Person sicherlich auch ein Option. Fakt ist doch, dass diese Wohnung definitiv für eine Person Luxus ist. Und keine Mindestexistenzsicherung.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.