28 Jahre, wohnhaft bald bei den Eltern, Anspruch?! Miete?!

  • Hallo zusammen,


    Befinde mich aktuell im Studium, welches Ende Februar beendet wird. Einer Erwerbsarbeit werde ich ab Mai nachgehen (voraussichtlich). Aktuell bemühe ich mich für die Übergangszeit bis Mai um einen Job - will dennoch einen Plan B haben zur Absicherung und dafür Bürgergeld beantragen.

    Habe mich von meinem Partner getrennt und ziehe demnächst zu meinen Eltern. Dass ich keine Bedarfsgemeinschaft mit meinen Eltern bilde, ist mir klar. Mir würde demnach der Regelsatz für Alleinstehende zustehen.

    Ich werde meinen Eltern einen Teil zur Miete dazusteuern wollen. Meine Frage ist, ob sich das auf das Bürgergeld auswirkt bzw. Ob sich das Bürgergeld dadurch erhöhen lässt?


    Danke schon einmal für die Antworten und liebe Grüße

  • LoneRanger :Die verlangen es nicht offiziell, aber ich würde gerne was dazu geben, da sie es finanziell ohnehin nicht leicht haben.


    Birgit63 : nein haben sie nicht. Habe damals schon mit meinem ex Partner zusammen gelebt und war nicht mehr in häuslicher Gemeinschaft mit meinen Eltern. Habe Elternunabhängiges Bafög erhalten


    Turtle1972 : das verstehe ich nicht, kannst du das etwas ausführen ?


    Danke und LG

    • Offizieller Beitrag

    aber ich würde gerne was dazu geben,


    Wenn sie nichts fordern, kannst du gern was dazu geben, wenn du eigenes Geld verdienst. Aber warum soll der Steuerzahler das aufbringen, weil du dann ein besseres Gewissen hast?


    das verstehe ich nicht, kannst du das etwas ausführen ?


    Dass Eltern bis zu 6 Monate nach Beendigung einer Ausbildung noch Unterhalt leisten müssen, da dem Kind eine gewisse Zeit zur Suche zugestanden wird.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.