Echtes Wechselmodell größere Wohnung?

  • Hi Zusammen, zu meiner Lage und Person. Ich wohne in NRW und seit 1 Jahr sind meine Ex und ich Getrennt wir haben beide eine eigene Wohnung. Unser gemeinsames Kind lebt bei der Mutter in einer 3 Zimmer Wohnung welche vom Jobcenter bezahlt wird. Nun haben wir uns auf ein echtes Wechselmodell geeinigt da unser Kind gerne bei Ihr so wie auch bei Mir ist. Nur habe ich nur eine 2 Zimmer Whg nun ist die frage Steht mit eine 3 Zimmer Whg zu? Wird ihr Geld gekürzt für Miete oder Nebenkosten? Ach ja unser Kind ist 8 Jahre alt. Hoffe jemand hat davon Ahnung.


    Gruss aus Nrw

    • Offizieller Beitrag

    Pro Person ein Zimmer ist eigentlich die Faustformel. Das Kind kann z. B. Dein Schlafzimmer bekommen und du machst aus dem Wohnzimmer einen kombinierten Wohn/Schlafraum für dich.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Es geht nicht darum, was andere bekommen. Es geht darum, ob das, was vorhanden ist, ausreichend ist und die Menschenwürde wahrt. Und das ist bei 2 Zimmern der Fall.

  • Ok stell ich die Frage mal anderst, ob 2 oder 3 oder 5 Zimmer mit 2 Personen stehen mir 60 bis 65 qm zu oder nicht? Und ist das beim echten Wechselmodell genau so oder gibt es da Unterschiede?

  • Ok stell ich die Frage mal anderst, ob 2 oder 3 oder 5 Zimmer mit 2 Personen stehen mir 60 bis 65 qm zu oder nicht? Und ist das beim echten Wechselmodell genau so oder gibt es da Unterschiede?

    Falsch! Dir stehen "maximal" 60 - 65 m² zu, wenn es sich um einen 2-Personen-Haushalt handelt. Den sehe ich bei einem sog. Wechselmodell nicht dauerhaft.


    Den Rest hat Dir turtle bereits geschrieben.


    Alternativ könnten ja auch die Mutter und du selbst wechseln. Dann würde das Kind nicht aus seiner gewohnten Umgebung gerissen werden, hätte sein Zimmer und ihr Eltern könntet die Wohnungen wechseln!?

    "Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung." (Friedrich Schiller)

    • Offizieller Beitrag

    stehen mir 60 bis 65 qm zu oder nicht?


    Nein, stehen sie nicht. Zum einen müssen im SGB II sowieso nur die Kosten der Unterkunft angemessen sein, zum anderen - und das habe ich bereits geschrieben- geht es immer nur um die Frage der Menschenwürde. Und die ist bei 45 qm sehr wohl gewahrt.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.