Zusicherung Jobcenter

  • Hallo zusammen!


    Wir möchten gerne wieder näher zu unseren Familien ziehen und würden den Umzug und Kaution selbst bezahlen. Wir haben auch schon eine Wohnung gefunden die laut Vermieter angemessen bei Bezug von Bürgergeld ist. Nun sollen wir aber die Zusicherung einholen. Muss das neue Zuständige Jobcenter eine Zusicherung für die Wohnung ausstellen? Auf vorab Anfrage per Telefon wurde uns mitgeteilt das der Umzug begründet werden muss. Ist dem wirklich so? Wir ziehen ja letztendlich aus privaten Gründen um und das würde das Jobcenter ja nicht als Grund akzeptieren.

  • Ihr könnt grundsätzlich wohnen wo ihr wollt, die Frage ist nur, ob das Jobcenter anfallende Kosten für Umzug und Kaution übernimmt und ob die Kosten der neuen Wohnung tatsächlich angemessen sind. Also, wenn ihr wollt, dass die laufenden Kosten übernommen werden, solltest ihr euch eine Zusicherung holen.


    § 22 SGB II

    (4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Innerhalb der Karenzzeit nach Absatz 1 Satz 2 bis 5 werden nach einem Umzug höhere als angemessene Aufwendungen nur dann als Bedarf anerkannt, wenn der nach Satz 1 zuständige Träger die Anerkennung vorab zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

  • Danke für die schnelle Antwort. Wie gesagt den Umzug und Kaution bringen wir mit Hilfe der Familie selbst auf. Uns geht es nur um die Miete der neuen Wohnung. Laut Vermieter der schon mit dem jobcenter zu tun hatte ist die Wohnung angemessen. Wir waren nur irritiert von der Aussage des neuen Jobcenters das wir die Zusicherung nur erhalten wenn der Umzug auch begründet und akzeptiert wird.