Frage zu Umzug /Zusammenzug/Möglichkeiten bei Antragstellung

  • Hallo, liebe Community!

    ich bin neu im Forum und könnte etwas Rat in einer verzwickten Situation gebrauchen.

    Folgendes Szenario:

    Eine Freundin und ich (beide Bürgergeld-Empfänger) müssen unabhängig voneinander aus verschiedenen Gründen DRINGEND aus unseren Wohnungen raus. Es geht dabei nicht etwa um Mietschulden, sondern eher um so etwas wie Platzmangel durch zurückziehende Mieter (WG) und Nachbarn, die einem das Leben dort mittlerweile zur Hölle machen...

    Jetzt haben wir uns überlegt, eventuell zusammen eine Wohnung zu nehmen (als BG); haben uns schon ein paar infrage kommende Wohnungen angeschaut und jetzt ist die Frage, wie weiter zu verfahren wäre.

    Eine Dame vom Jobcenter hat gesagt, man müsse erst einen Antrag stellen auf Übernahme diverser Kosten und Zustimmung des Jobcenters zum Umzug bzw. überhaupt zur Neuanmietung. Nun können wir ja aber nicht nach einer Wohnungsbesichtigung erst einen Antrag stellen; die Bearbeitung dauert doch sicher mehrere Wochen und man kann ja von keinem Vermieter verlangen, dass er die betreffende Wohnung so lange zurückhält.

    Ich habe bereits wie oben erwähnt ein beratendes Gespräch mit dem zuständigen Jobcenter geführt und versucht der Dame zu erklären, dass bei einem Zusammenzug sowohl Mietkosten als auch (durch den Zusammenzug als Bedarfsgemeinschaft) weitere Kosten im Gegensatz zur jetzigen Wohnsituation gespart werden könnten. Dies würde aufs Jahr gerechnet ungefähr eine Einsparung von ca. 1200,- Euro für das JC bedeuten!?

    Wer von euch hat Erfahrung mit so einem Szenario und kann mir/uns ein paar Tipps geben!?Nachfragen bei der JC-Serviceline werden nur sporadisch beantwortet, wobei man immer das Gefühl hat, dass die die Antworten auf meine Fragen auch bloss irgendwo ablesen. Vielleicht könnte mir jemand einen Sozialarbeiter oder eine Beratungsstelle in DD empfehlen, die wir in die Angelegenheit einbinden könnten!?

    Vielen Dank schon mal vorab für eure Tipps; ich bin dankbar für jede Hilfe... :)

    • Offizieller Beitrag

    Eine Zusicherung ist nur dann notwendig, wenn man a) Angst hat, die Mietkosten sind unangemessen teuer und werden daher nicht voll übernommen und/oder b) man möchte ein Kautionsdarlehen und/oder Umzugskosten.


    Wenn ihr notwendigerweise (z. B. berechtigte Eigenbedarfskündigung des Vermieters) ausziehen müsst, ist der Umzug schonmal erforderlich. Bei einem erforderlichen Umzug wird die neue Miete im Normalfall auch berücksichtigt, soweit sie angemessen ist. Was angemessen für 2 Personen ist, müsst ihr beim Jobcenter erfragen. Wenn ihr dann in dem Bereich eine Wohnung sucht, sollte es keine Probleme geben. Ist die gesuchte Wohnung teurer, würde es sowieso nur eine Ablehnung geben.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Hallo,


    vielen Dank erstmal für die nette Rückantwort.

    Vielleicht hab ich mein Anliegen nicht ganz exakt geschildert; deshalb hier noch mal kurz zur Erklärung.

    Es handelt sich bei meiner Wohnung nicht um Eigenbedarf durch den Vermieter; vielmehr kehren ehemalige Mieter in die WG zurück, sodass der Platz einfach viel zu eng wird.

    Zusammen mit den Erlebnissen meiner Freundin; die es sich im Moment in ihrem Wohnviertel nicht mal mehr wagt, am späten Abend das Haus zu verlassen, wäre das in unseren Augen ein notwendiger Neubeginn zum richtigen Zeitpunkt.

    Allerdings befürchten wir, dass sich das Jobcenter weiterhin auf den aktuellen Mietspiegel stützt; der, so müsste jedem klar sein, nach den Ereignissen der letzten Monate (Erhöhungen rund um den Ukraine - Krieg) einfach überhaupt nich mehr die Realität der aktuellen Mietpreis - Situation widerspiegelt.

    Darüber hinaus würde das JC, wie oben bereits erwähnt, durch unser Zusammenziehen einiges an staatlichen Geldern sparen; was meiner Meinung nach ein absolut unschlagbares Argument für eine Bewilligung sein müsste?!

    Dass ich trotz allem natürlich dazu veranlasst bin, diverse Anträge auf Genehmigungen beim JC zu stellen, ist mir absolut klar; ich/wir hatten eben nur gehofft, dass uns an dieser Stelle vielleicht jemand etwas empfehlen könnte, dass uns den ganzen Antrags - Prozess etwas erleichert bzw. schon einmal jemand in einer vergleichbaren Situation war. Wir nehmen auch gern Hilfe von einem Sozialberater/-arbeiter in Anspruch, wenn uns das weiterbringt.Danke.

    • Offizieller Beitrag

    vielmehr kehren ehemalige Mieter in die WG zurück, sodass der Platz einfach viel zu eng wird.

    Verstehe ich nicht. Wenn du einen (Untermiet) Vertrag für z. B. 35 qm hast, kann die niemand mal so eben 10 qm wegnehmen. Ehemalige Mieter können auch nicht einfach mal so "wiederkommen".



    Zusammen mit den Erlebnissen meiner Freundin; die es sich im Moment in ihrem Wohnviertel nicht mal mehr wagt, am späten Abend das Haus zu verlassen


    Sie ist noch die einzige Frau, die dort wohnt oder wieso ist es nur ihr nicht mehr zumutbar, dort zu wohnen?



    Allerdings befürchten wir, dass sich das Jobcenter weiterhin auf den aktuellen Mietspiegel stützt;


    Natürlich.



    was meiner Meinung nach ein absolut unschlagbares Argument für eine Bewilligung sein müsste


    Wenn die neue Wohnung angemessen ist. Wenn nicht, dann nicht.



    ich/wir hatten eben nur gehofft, dass uns an dieser Stelle vielleicht jemand etwas empfehlen könnte, dass uns den ganzen Antrags - Prozess etwas erleichert


    Welche Anträge sollen es denn genau sein? Zusicherung zur Höhe der Miete? Kaution? Umzugskosten? Du musst schon mal konkret werden.


    Wobei es in erster Linie a) auf den hinreichenden Grund und b) auf die Angemessenheit ankommt. Ohne Angemessenheit keine Chance.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Auf der einen Seite bemerke ich diese nüchterne Sachlichkeit die durchaus richtig ist und auf der anderen Seite gehen gewisse Aspekte schlicht unter. So wird ein Zustand der Gefahr beschrieben und das lässt mich an eigene Erfahrungen als Opfer denken. Ich wage die These in dem Raum zu stellen das dem kjc dieser Aspekt den ihr in Sachen Gefahr einbringt restlos egal sein wird.


    Passiert was kommen Dinge hinzu die man schlicht als Mogelpackung Deutschland umschreiben kann.


    Zurück zu Gegebenheiten. Dem kjc sollte man schlicht offen und ehrlich begegnen und auf Gefahr und bedenken und Dringlichkeit hinweisen. Tut sich in einer gewissen Zeit nichts oder wenig sollte man schlicht an sein Leben denken und nichts wie raus aus der Gefahr. Eine etwas andere fast ähnliche Gegebenheit hatte ich auch mit dem Aspekt ein toter zwei Schwerverletzte und dem Abschluss es tut uns leid da könnte man nichts machen.