Unterhaltsvermutung

  • Guten Abend zusammen,


    ich habe vor Kurzem mein Studium abgeschlossen und befinde mich zurzeit auf Jobsuche. Zurzeit wohne ich bei meinen Eltern und bezahle keine Miete. Anderweitige Leistungen erhalte ich von ihnen nicht. Meine letzte Werkstudententätigkeit ist mittlerweile 6 Monate her, sodass ich mein Angespartes fast komplett verbraucht habe. Mein Vater will mir sonst finanziell auch nicht helfen.

    Soweit ich es verstanden habe bilde ich eine eigene Bedarfsgemeinschaft, da ich über 25 Jahre alt bin und habe Anspruch auf ALG II.


    Inwiefern kann ich mit einer Unterhaltsvermutung rechnen und würde eine Erklärung meiner Eltern ausreichen, worin betont wird, dass ich keine Unterstützung von ihnen erhalte?

    Ich habe in einigen Beiträgen gelesen, dass das JC manchmal Einkommensnachweise etc. vom Verwandten verlangt. Ich verstehe da nicht ganz, wie das JC sowas verlangen kann, wenn der Verwandte ausdrücklich betont, dass er den Bedürftigen finanziell nicht unterstützen wird.



    Vielen Dank im Voraus :)