Ich bin 25, wohne noch bei meinen Eltern, wie werden meine Wohnkosten berechnet?

  • Hallo zusammen,


    ich, 25 Jahre alt bin seit 11 Monaten arbeitslos, mein ALG1-Anspruch läuft Ende des Jahres aus. Ich lebe noch bei meinen Eltern und möchte das auch vorerst nicht ändern.


    Meine Eltern sind beide erwerbstätig und beziehen keine Sozialleistungen.


    Ich zahle seit meinen Berufsabschluss jeden Monat 450,- € an meine Eltern für Unterkunft, Strom, Heizung, Handyvertrag, Internet etc. und Verpflegung.


    Wenn ich jetzt Bürgergeld beantrage, wie werden dann die Kosten für Unterkunft, Heizung und Strom berechnet?


    Welche Leistungen stehen mir zu?

  • Hallo,


    Verpflegung, Strom, Handyvertrag und Internet ist alles im Regelbedarf enthalten.


    Stellt sich die Frage wieviel von den 450,00 Euro tatsächlich für Interkunft und Heizung bleibt.


    Insofern kann deine Frage nicht beantwortet werden.

  • Wenn du für 450,00 Euro rundum versorgt bist, dann reicht ja der Regelbedarf von noch 502 Euro.


    Ansonsten falscher Ansatz von wegen was dir zusteht. Es soll den Bedarf decken den du nicht selbst decken kannst. Davon schreibst du nix.


    Nach 11 Monaten Arbeitslosigkeit bzw während dieser Zeit gab es ausreichend Zeit deiner Selbsthilfeverpflichtung nachzukommen um deine Bedürftigkeit zu beseitigen oder zu mindest zu verringern.

  • Entschuldigung!


    Ich glaube nicht dass Du einschätzen kannst, ob ich alles mir mögliche unternommen habe um meinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, das gehört hier auch nicht her!


    Deine Hater-Kommentare kannst Du anderswo ablassen, es steht Dir absolut nicht zu, mein Leben und meine Situation zu beurteilen!


    Als Bedürftige stehen mir Leistungen zu, um meinen Lebensunterhalt sicherzustellen. Ich möchte lediglich meine Rechte in Anspruch nehmen.

  • Geht's noch?

    Ich hatte geschrieben dass du dazu nichts geschrieben hast, also habe ich nichts beurteilt.


    Du willst deine Rechte in Anspruch nehmen? OK, dann darf das Jobcenter und dahinter auch der Steuerzahler bei dir deine Pflichten einfordern.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich jetzt Bürgergeld beantrage, wie werden dann die Kosten für Unterkunft, Heizung und Strom berechnet?


    Im Normalfall anteilig pro Kopf. Also Miete durch 3. Oder eben Hauskosten durch 3. Strom ist im Regelsatz enthalten.


    Es kann aber auch sein, dass das JC gar nichts berücksichtigt, weil es davon ausgeht, dass du dort auch kostenlos wohnen könntest und deine Eltern dich unterstützen (§ 9 Absatz 5 SGB II, Unterhaltsvermutung).

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ich komme hier her um Hilfe zu suchen in einer Situation, die für mich völlig neu und genauso unerwartet ist.


    Was bekomme ich hier? Eine herablassende Einschätzung die sich einzig und allein auf Deine eigenen Vorurteile stützt.


    Vielen Dank auch für Nichts!


    Im Übrigen habe ich auch Steuern gezahlt und zahle bis heute meine Steuern!


    Was soll also diese Gegenüberstellung zwischen mir und dem "Steuerzahler"?


    Willst Du mich hier als asoziales Objekt stempeln oder sind es eher Deine sozialen skills, die zu wünschen übrig lassen?

    • Offizieller Beitrag

    Eine herablassende Einschätzung die sich einzig und allein auf Deine eigenen Vorurteile stützt.


    Nun ja, es ist schon etwas verwunderlich, dass ein junger Mensch in der jetzigen Zeit nicht in der Lage ist, innerhalb eines Jahres einen neuen Job zu finden. Ich lese selbst hier im tiefsten Armutsthüringen an fast jeder Supermarkttür, dass händeringend Personal gesucht wird. Und nicht nur dort.

  • Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)
    § 2 Grundsatz des Forderns

    (1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere einen Kooperationsplan abschließen. Im Rahmen der vorrangigen Selbsthilfe und Eigenverantwortung sollen erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen eigene Potenziale nutzen und Leistungen anderer Träger in Anspruch nehmen.
    (2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.



    • Offizieller Beitrag

    gibt es hier auch irgendwelche sachliche oder konstruktiven Vorschläge?


    Warum? Habe ich deine Frage nach den KdU nicht beantwortet?

  • OK, ich sehe schon, außer böswilligen Unterstellungen kommt hier gar nichts sinnvolles.


    Dann machts mal gut. Und immer schön dran denken, unternehmt alles, wirklich alles! um niemals, wirklich Niemals auf Bürgergeld angewiesen zu sein.


    Schönes Leben noch.


    Was auch immer KdU's sind :/

    • Offizieller Beitrag

    KdU = Kosten der Unterkunft.


    Und was war jetzt deiner Meinung nach an meiner Antwort, dass die Kosten kopfteilig berücksichtigt werden, ggf. aber aufgrund der Unterstützungsvermutung gar nicht, nicht hilfreich?!

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.