bedarfsgemeinschaft ja oder nein

  • Sehr geehrtes Forum,


    - Aufgrund von Scheidung von mir (Mutter) und Trennung (Tochter 35J Kind 1 J) und vergeblicher Suche nach bezahlbaren 2 Zimmer Wohnungen im Raum Rosenheim, Absage des Wohnungsamtes wegen Überbelegung der Geflüchteten Ukraine, Genossenschaften Aufnahme Stopp, Absagen, Wohnungsbesichtigungen alles absagen bei mir wegen nur Unterhaltbezug, bei der Tochter Schwangerschaft- danach wegen Kind.

    Wir hatten dann Glück und fanden eine 3 Zi. Wohnung die wir zusammen anmieteten. Jeder hat Unterschrieben. Also wie ausgemacht als WG. Jeder Wirtschaftet alleine wie vorher auch. Jeder wäscht seine Sachen allein in der Waschküche.

    Jeder hat seine eigenen Möbel und Teller, Besteck etc.

    Das Elterngeld für 10 Mon. ist jetzt ausgelaufen und ihr Job wurde vorab schon während der Probezeit gekündigt. Nun hat sie kein ausreichendes Einkommen- Kindergeld-Unterhalt Kind.


    Nun muss meine Tochter Bürgergeld beantragen und wir sind heillos überfordert mit dem Antrag. Innerhalb 4 Tagen will die Dame den Antrag samt allen Unterlage zurück.


    Nun die Frage: " Sind wir nun eine Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft, WG oder was? Jeder kommt für sich auf und ich kann auch aufgrund von schweren Krankheiten nicht auf das Kind aufpassen (darf nur bis 5 kg heben oder tragen) oder Stundenweise aufpassen (leider). Das habe ich bis jetzt auch nicht getan.


    Müssen wir uns da einen Anwalt nehmen um es zu beweisen?


    Muss meine Tochter ankreuzen, dass Sie 3 Stunden zu Verfügung steht trotz 1 J. Kind?


    herzlichen Dank für Eure Hilfe im Voraus und entschuldigt die lange Anfrage -Neuling :)


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Die Tochter ist 35, ihr seid, wenn ihr zusammen haushaltet (zusammen kochen, waschen, wohnen etc) eine Haushaltsgemeinschaft. Wenn ihr alles getrennt macht, eine WG.


    Dass der Antrag so schnell wie möglich zurück soll, ist doch gut. Desto schneller wird er bearbeitet und gibt es Geld.


    Wenn die Tochter keine Kinderbetreuung hat, muss sie nicht arbeiten gehen. Die Frage nach 3h/Tag gilt nur der Erwerbsfähigkeit dem Grunde nach. Also, ob sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht arbeiten kann.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.