Doppelte Rückzahlung Kindergeld

  • Hallo zusammen,

    ich frage für eine Freundin. Sie hat für ihren Sohn fälschlicherweise länger Kindergeld bekommen als sie bekommen sollte. Die Familienkasse hat sich mit dem Rückerstattungsanspruch bei ihr gemeldet und sie wird es selbstverständlich zurückbezahlen - das ist schon alles geklärt und auch rechtens. Nun hat sich aber auch das Jobcenter bei ihr gemeldet. Auch hier soll sie die gleiche Summe zurückbezahlen, da das Kindergeld ihres Sohnes als Einkommen angerechnet wurde.

    Da wurden wir beide dann stutzig. Sie muss doch nicht das Kindergeld doppelt zurückbezahlen oder?

    Sie hat Kontakt mit der Sachbearbeiterin des Jobcenters aufgenommen. Diese meinte zuerst, dass sie von der Rückforderung der Familienkasse nichts wusste und sie es natürlich nicht doppelt zurückbezahlen muss. Dann hat sie sich aber einen Tag später wieder gemeldet und meinte, dass sie mit einer Kollegin gesprochen hat und diese meinte,

    "dass Einkommen zum Zeitpunkt des Zuflusses angerechnet werden muss. Auch wenn die Leistungen im Nachgang zurückgefordert werden."

    Nun weiß meine Freundin nicht weiter. Ist das so korrekt? Muss sie das Kindergeld doppelt zurückbezahlen? Wir können uns das einfach nicht vorstellen. Wenn meine Freundin das Kindergeld zurückbezahlt, ist es doch auch gar kein Einkommen mehr? Wir sind beide verwirrt und würden gerne wissen, ob die Aussage von der Sachbearbeiterin des Jobcenters richtig ist.

    Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.

  • Das kann leider richtig sein. Es gibt eine entsprechende Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Arbeitslosengeld.

    Es liegt daran, dass beim Bürgergeld immer auf den einzelnen Monat geschaut wird. Gleichzeitig sind Schulden beim Bürgergeld im Regelfall unbeachtlich.

    Schaut man auf die Monate, in dem das Kindergeld damals ausgezahlt wurde, hat Deine Freundin tatsächlich das Geld gehabt und konnte davon leben. Also war es auch beim Bürgergeld anzurechnen.

    Die Rückforderung der Familienkasse kommt üblicherweise Monate später. Es gibt keine Regel, dass die Rückzahlung beim Bürgergeld angerechnet werden kann.

    Deine Freundin kann versuchen, bei der Familienkasse einen "Erlass" aus Billigkeitsgründen zu beantragen. Das kann erfolgreich sein, muss aber nicht.

  • Auch hier soll sie die gleiche Summe zurückbezahlen, da das Kindergeld ihres Sohnes als Einkommen angerechnet wurde.

    Warum wurde es nicht bereits laufend beim Jobcenter angerechnet, so dass gleich und sofort geringeres Bürgergeld gezahlt wurde? Wurde das Kindergeld verschwiegen?


    Sie hat für ihren Sohn fälschlicherweise länger Kindergeld bekommen als sie bekommen sollte. Die Familienkasse hat sich mit dem Rückerstattungsanspruch bei ihr gemeldet und sie wird es selbstverständlich zurückbezahlen -

    Warum hat sie länger Kindergeld bekommen? Hat sie Veränderungen nicht gemeldet?

    Wenn dem so ist, hat ein Antrag auf Erlass wohl keine Aussicht auf Erfolg und sie muss tatsächlich doppelt zurückzahlen. Wenn das Einkommen beim Bürgergeld verschwiegen wurde, droht zusätzlich noch ein Bußgeld.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ihr Sohn (22 Jahre alt) hat letztes Jahr im Juli seine schulische Ausbildung beendet und im August dann gleich angefangen zu arbeiten. Das wurde dem Jobcenter mitgeteilt mit dem Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen und Kontoauszügen. Das Jobcenter hat das dann natürlich angerechnet und ab diesem Zeitpunkt das Kindergeld für ihn nicht mehr angerechnet, weil er nicht mehr Kindergeldberechtigt war seit dem Schulabschluss.

    Leider hat meine Freundin der Familienkasse erst dieses Jahr im Januar Bescheid gegeben und die Unterlagen des Schulabschlusses bei der Familienkasse eingereicht. Daher hat sie bis Januar das Kindergeld weiterhin für ihn bekommen... Nun muss sie das Geld natürlich an die Familienkasse zurückbezahlen.

  • Und dem Jobcenter wurde die Weiterzahlung des Kindergeldes auch nicht mitgeteilt. Das ist sehenden Auges selbst verursachtes Leid.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Wie gesagt: sie kann bei der Kindergeldkasse einen Antrag auf Erlass stellen, aber die Aussicht auf Erfolg ist angesichts der verlinkten Entscheidung des Bundesfinanzhofs äußerst gering.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.