Bürgergeld Antrag nach Weltreise

  • Hey ihr Lieben


    Ich werde zum 1.6. (ein Samstag) nach mehrjähriger Reise wieder nach Deutschland in meinen Heimatort Görlitz zurückzukehren. Mein Wohnort ab Juni wird aber Leipzig sein.


    Bzgl des Antrags auf Bürgergeld ergeben sich folgende Fragen:


    1. Wie schnell muss die Anmeldung beim Jobcenter geschehen? (Meine Auslandskrankenversicherung läuft Ende Mai ab, ich benötige also mit 1.6. schon die neue KV)


    1b. Da ich an einem Samstag ankomme - reicht eine Beantragung zum Montag? Kann ich praktisch auch rückwirkend versichert werden?


    2. Da ich noch keinen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion besitze muss ich den Antrag persönlich beim Jobcenter machen, richtig?


    2b. Muss der Antrag dann beim Jobcenter in Leipzig erfolgen oder wäre das auch in Görlitz möglich, trotz neuem Wohnsitz in Leipzig? (Ich müsste dann eben nicht sofort nach Ankunft in der Heimat direkt weiter nach Leipzig)


    Ich würde mich sehr freuen, wenn meine Wissenslücken ein wenig geschlossen werden könnten - vielen Dank euch für die Unterstützung! :)


    Maik

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    1. Wie schnell muss die Anmeldung beim Jobcenter geschehen? (Meine Auslandskrankenversicherung läuft Ende Mai ab, ich benötige also mit 1.6. schon die neue KV)


    1b. Da ich an einem Samstag ankomme - reicht eine Beantragung zum Montag? Kann ich praktisch auch rückwirkend versichert werden?


    Eine Antragstellung auf Bürgergeld wirkt immer zum 1. des Monats zurück. Wenn ab da Leistungen erbracht werden, umfasst das auch die wohl greifende Pflichtversicherung in der gesetzlichen KV/PV.



    2. Da ich noch keinen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion besitze muss ich den Antrag persönlich beim Jobcenter machen, richtig?


    Wenn es schneller gehen soll: ja. JC digital geht zwar m. W. n. auch ohne Ausweis mit Online-Ausweisfunktion, aber das Zusenden der Pin mit Post dauert halt.



    2b. Muss der Antrag dann beim Jobcenter in Leipzig erfolgen oder wäre das auch in Görlitz möglich, trotz neuem Wohnsitz in Leipzig? (Ich müsste dann eben nicht sofort nach Ankunft in der Heimat direkt weiter nach Leipzig)


    Das ist nicht ganz einfach. Es ist immer das Jobcenter zuständig, wo du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Der ist tatsächlich erstmal in Görlitz und später in Leipzig. Daher sind beide Jobcenter zuständig, zuerst Görlitz.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.