Kind U25 eigene Whg. Abitur nachholen?

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    Grundsätzlich geht es nur nach Hilfebedürftigkeit. Liegt die weiterhin vor, z. B., weil Unterhalt/Bafög etc. nicht ausreicht, dann besteht auch Anspruch. Allerdings kann es sein, dass der Schulbesuch analog eines Strickkurses bei der VHS betrachtet wird: als Hobby, so dass trotzdem erwartet wird, dass an Maßnahmen teilgenommen oder eine Arbeit/Ausbildung aufgenommen wird. Das hängt dann vom Einzelfall ab, also, welche Chancen das Kind im Hinblick auf den Arbeitsmarkt mit oder ohne Abi hat, Alter, derzeitiger Bildungsgrad etc.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.