Grundsätzlich geht es nur nach Hilfebedürftigkeit. Liegt die weiterhin vor, z. B., weil Unterhalt/Bafög etc. nicht ausreicht, dann besteht auch Anspruch. Allerdings kann es sein, dass der Schulbesuch analog eines Strickkurses bei der VHS betrachtet wird: als Hobby, so dass trotzdem erwartet wird, dass an Maßnahmen teilgenommen oder eine Arbeit/Ausbildung aufgenommen wird. Das hängt dann vom Einzelfall ab, also, welche Chancen das Kind im Hinblick auf den Arbeitsmarkt mit oder ohne Abi hat, Alter, derzeitiger Bildungsgrad etc.