Einkommen im Ausland

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    Jedes Einkommen muss angegeben werden, wenn es während des Leistungsbezuges zufließt!

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Natürlich muss es. "Im Ausland versteuert" heißt übrigens nicht, dass ihr es neben den Sozialbehörden nicht auch im Inland der Steuer melden müsst.


    Klärt es vorsorglich ab, falls noch nicht geschehen. Es ist ein leichter Weg in eine Serie von Strafverfahren, falls ihr - was ich nicht einschätzen kann - insoweit nicht überblicken solltet, was ihr tut.