Zählt Haus der Eltern, indem man wohnt als Vermögen?

  • Hallo,


    ich bin 26 und habe mein Studium abgeschlossen aber keinen Job auf anhieb gefunden und bin daher arbeitslos. Ich wollte Bürgergeld beantragen. Ich wohne mit meinen Eltern in ihrem noch nicht abbezahlten Haus zusammen und beim Vermögen steht, dass man als Hausgemeinschaft 40.000€ haben darf, so wie ich das verstanden habe. Zählt dazu auch das Haus meiner Eltern? Unser Haus ist mehr wert um die 200k, aber noch nicht abbezahlt. Daher weiß ich nicht wo ich das angeben muss. Und habe ich nicht richtig geguckt oder gibt es kein Formblatt, wo man das Einkommen der Eltern nachweisen muss?

  • Und wie ist das mit der Krankenversicherung, wird das zumindest übernommen? Ich will tatsächlich nur, dass man meine KV übernimmt bis ich eine Festanstellung habe.

    • Official Post

    Du stehst sicherlich nicht im Grundbuch, also ist es nicht dein Vermögen. Krankenversicherung wird beim Bürgergeldbezug bezahlt.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ne tue ich auch nicht. Aber wird nicht das Vermögen meiner Eltern berücksichtigt, weil ich bei denen wohne? Ich bin ü25, wenn das ne Rolle spielt. Und muss man die einkommensnachweise der Eltern auch irgendwo angeben?

    • Official Post

    Du bildest deine eigene Bedarfsgemeinschaft, es ist nur dein Vermögen relevant. Ob das Jobcenter die sogenannte Unterhaltsvermutung (§ 9 Abs. 5 SGB II) prüft, kann niemand voraussagen. Aber dafür sollte reichen, mitzuteilen, dass sie dich schon genug unterstützen, indem du kostenfrei wohnen darfst.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ok danke. Bei solchen Anträgen hab ich immer Angst versehentlich und unwissend was falsch angegeben zu haben.

  • Aber ist dann das Vermögen der Bedarfsgemeinschaft höher als 40k? Das wird ja gefragt. Wenn das Haus mitzugerechnet wird dann ja!? Zur Bedarfs- oder Hausgemeinschaft zählen ja alle Leute die in nem Haus wohnen.