Jobbeginn 01.05., Bürgergeld zurückzahlen?

  • Hallo,
    Habe vermutlich zum 01.05. einen Job, warte noch auf den Arbeitsvertrag der nächste Woche kommen soll. Muss ich das Geld, was ich für den Mai bekomme komplett zurückzahlen oder darf man das behalten, weil ich meinen ersten Lohn ja erst am 01.06. bekomme?
    Werde mich sobald ich den Vertrag habe und meinen Job antrete natürlich vom bg abmelden. Aber wie ist das in meinem Fall jetzt für den Monat Mai?

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Wenn der Lohn tatsächlich am 1.6. oder später kommt, muss nichts zurück gezahlt werden. Wenn er aber noch Ende Mai kommt, dann schon.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.