Spende vom gemeinnützigen Verein

  • Hallo Forum,

    eine mit uns befreundete alleinerziehende Mutter hat beim Jobcenter einen Antrag auf Erstausstattung für ihre Wohnung gestellt. Das Geld hat sie auch erhalten.

    Sie hat jetzt zusätzlich Geld von einem gemeinnützigen Verein erhalten. Dort hat sie auch einen Antrag gestellt weil das Geld für die Erstausstattung nicht ausgereicht hat.

    Sie will bei diesem Verein jetzt noch weitere Anträge stellen. Zum Beispiel "Antrag auf Unterstützung bei Zahlungsaufforderungen und Rechnungen".

    Muss sie das Geld was sie als Spende erhalten hat beim Jobcenter angeben und wird das dann angerechnet?

    Sie hat sonst kein Einkommen nur Bürgergeld/Kindergeld/Unterhaltsvorschuss.

    Danke

    Ali

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    • Offizieller Beitrag

    Hier greift wahrscheinlich § 11a Abs 4 SGB II:


    Zitat

    (4) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie die Lage der Empfängerinnen und Empfänger nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ok. Das bedeutet sie gibt das nicht an. Und wenn es eine Rückfrage des Jobcenter gibt zum Beispiel nach Überprüfung der Kontoauszüge gibt sie diesen § 11a Abs 4 SGB II an. So richtig?

    Gibt es eine Grenze ab welchem Betrag sie das doch angeben muss? Für Einmalzahlung oder pro Monat/Jahr?

    Wenn sie jetzt einmal zum Beispiel 500€ als Spende bekommen hat oder in einem Jahr 3000€ würde das dann nicht angerechnet oder?

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    • Offizieller Beitrag

    Das bedeutet sie gibt das nicht an.

    Falsch. Die hat jegliche Veränderung in den Einkommensverhältnissen anzuzeigen. Die Entscheidung, ob das geschütztes Einkommen ist, obliegt nämlich nicht ihr. Bedenke dabei, dass die Gesetzesnorm gerade nicht besagt, dass solche Leistungen immer anrechnungsfrei sind! Da steht "soweit sie die Lage der Empfängerinnen und Empfänger nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären." Ob das so ist, hat nicht sie zu entscheiden!


    Gibt es eine Grenze ab

    Nein. Wie du selbst lesen kannst, steht im Gesetz dazu kein konkreter Betrag. Was das angeht, muss notfalls ein Gericht zum Einzelfall bestimmen.


    Sie kann dort für viele verschiedene Sachen Anträge stellen. Da kann dann übers Jahr schon was zusammenkommen...

    Anträge stellen bedeutet nicht, es zu bekommen. Stiftungsgelder sind begrenzt und sollen vielen Familien zugute kommen. Einen Mitnahmeeffekt wird man dort nicht dulden.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.