Hallo,
ich beziehe das erste Mal Bürgeldgeld. Zu Anfang August trete ich eine neue Arbeitsstelle an und am Ende August ziehe ich aus meiner Wohnung aus und erwarte danach eine Kautionsrückzahlung.
Ich weiß nicht ob das relevant ist aber ich werde diese Rückzahlung nicht DIREKT als Kaution in einer neuen Wohnung hinterlegen (würde es gerne auf der Seite lassen). Ich ziehe in eine andere Stadt und komme erstmal bei einer vom neuen Arbeitgeber gestellten Unterkunft unter (ohne eine Zahlung einer Kaution), möchte parallel nach einer neuen Wohnung in dieser Stadt suchen und wenn fündig, die Kaution dann dafür verwenden.
Jetzt werde ich ja aufgrund der Beendigung des Bürgergelds wieder in Kontakt mit dem Amt treten und wie ich gehört habe, werden Sie aktuelle Kontoauszüge, neuen Arbeitsvertrag verlangen.
Werden Sie die Kaution als Vermögen anrechnen? Ich hoffe doch nicht, denn dann muss ich ja wieder für eine Kaution sparen.
Auszug einer Antwort eines Rechtsanwalts in einem anderen Forum:
„Die Auszahlung der Mietkaution nach Auszug aus der Wohnung wird bei Bürgergeldbezug nicht als Einkommen angerechnet. Gemäß den Regelungen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II), das auch das Bürgergeld umfasst, wird die Mietkaution als zweckgebundene Rückzahlung betrachtet und nicht als Einkommen gewertet. Dies bedeutet, dass die Rückzahlung der Kaution keinen Einfluss auf die Höhe des Bürgergeldes hat, da sie nicht zur Deckung des laufenden Lebensunterhalts dient, sondern eine Rückzahlung einer zuvor geleisteten Sicherheit ist.“
Aber wer hat wirklich Erfahrung damit gemacht? Ich habe jetzt echt Angst dieses Geld zu verlieren
Für Antworten danke ich im Voraus
Freundliche Grüße