Guten Tag, habe folgende Frage:
da meine Rente leider minimalistisch ausfällt, beziehe ich Grundsicherung.
Da diese Geld aber derzeit zum Leben leider hinten und vorne nicht ausreicht, würde ich gerne ein Schmuckstück, das ich noch besitze, verkaufen. Meine Frage: wenn ich dieses Teil dann tatsächlich verkaufe, wird mir der Erlös dann von der Grundsicherung in Abzug gebracht? Oder kann ich den Erlös vollständig für mich behalten und für meinen Lebensunterhalt nutzen? Was fällte unter "Schonvrmögen?" Danke für die Hilfe, Grüße Astrid