Rundfunkgebührenbefreiung

  • Guten Tag


    Wir sind am Ende mit unserer Weisheit.


    Seit über einem Jahr versuchen wir, bislang leider erfolglos, uns von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen.

    Wir haben bis Ende 2023 Bürgergeld bezogen und seit Anfang 24 dann Wohngeld und Kinderzuschlag.... unterm Strich kommt für uns ungefähr das gleiche heraus.... allerdings akzeptieren die das bislang nicht, sie meinen die bräuchten einen Bescheid der Sozialbehörde. Wir waren dort auch Ende letzten Jahres und haben dem Jobcenter unsere Situation erklärt und das wir einen Antrag stellen möchten um ihn dann, von unserer Seite, abzulehnen (Anspruch haben wir laut Überschlagsberechnung). Das gefiel denen überhaupt nicht, ein riesiger Aufwand um ihn letztendlich nicht wahrzunehmen nur um eine Befreiung der Rundfunkgebühren zu erwirken, kam uns ein Kopfschütteln entgegen.

    Darüber hinaus wären bei Antragstellung beim Jobcenter unser Wohngeld und Kinderzuschlag hinfällig gewesen und hätten das alles Neu beantragen müssen.

    Wer macht sowas bitte?... Wir jedenfalls nicht...

    Verständnis seitens der Rundfunkanstalt haben wir auch nicht bekommen.

    Jetzt haben wir hier gelesen das es ein ^Gleichberechtigungsurteil^ vom Bundesverfassungsgericht gibt.

    Danach, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist auch ne Befreiung mit Wohngeld/Kinderzuschlag möglich.


    Wir machen wir das am besten, hat jemand das schon durchgesetzt?


    Mit freundlichen Grüßen


    Familie Weber

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Du findest doch genug Infos auf der Seite der Rundfunkgebührenanstalt, u. a. das hier:

    Der Rundfunkbeitrag - Empfänger von Sozialleistungen

    Zitat

    Sie er­halten keine der oben ge­nannten Sozial­leistungen, weil Ihre Ein­künfte die Be­darfs­grenze über­schreiten?
    Dann können Sie eine Be­freiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht als be­sonderer Härte­fall be­antragen. Voraussetzung: Ihr Ein­kommen über­schreitet Ihren sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monat­lichen Rund­funk­beitrags von 18,36 Euro.

    Ob ihr mit Wohngeld und Kiz mehr übersteigendes Einkommen als 18,36 Euro habt, weiß doch hier niemand.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.