Neuer Job - Nicht aufgepasst bei Zuflussprinzip

  • Hallo zusammen.

    Die Frage stelle ich, um jemandem in der Familie zu helfen, ich hoffe, das ist Ok!?

    Die Person sollte am 01.09. einen neuen Job annehmen, hatte aber eine Not OP. Der neue Arbeitgeber hatte Verständnis dafür und so konnte der Job am 01.10. beginnen (Jobcenter zahlte für den Monat weiter). Die Person machte aber den Fehler sich am 26.09. abzumelden und den neuen Job anzugeben. Vergessen wurde hierbei das Bürgergeld im Voraus gezahlt wird. Was nun folgt, ist sicherlich klar.

    Die Person rief also beim Jobcenter an und dort riet man, dass man sich beim Sozialamt melden sollte. Ich halte das für nicht richtig, zumindest für mein Verständnis da ich mich da auch eher nur Googletechnisch eingelesen habe.

    Ich habe jedoch geraten, einen Antrag an das Jobcenter zu stellen (Darlehen nach § 24 SGB II) mit einer genauen Betitelung des Betrages der benötigt wird (Miete, Strom, Nahrungsmittel). Die Person möchte keinen utopischen Betrag, muss ja zurückgezahlt werden.

    Die Frage ist, ob mein Rat so richtig war oder ob es anders sein müsste.

  • Nein, das ist richtig. Ihm kann ein Darlehen in Höhe der zuletzt bewilligten Leistung gewährt werden. Die Rückzahlung ist mit dem Inkasso-Service zu klären.

    Falls die Lohnzahlung erst im November erfolgt, weil z.B. Stundenlohn gezahlt wird, besteht für Oktober noch der Anspruch auf die Leistungen als Zuschuss. Dann muss nur belegt werden, wann die Lohnzahlung erfolgt, falls das nicht im Vertrag ersichtlich ist.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Vielen Dank für die Antwort. Habe ich doch einen richtigen Tipp gegeben.

    Ich frage mich schon wie so eine falsche Info seitens des Jobcenter kommen kann. Ich meine, die Person geht arbeiten und braucht Hilfe für diesen einen Monat und das recht schnell.

    Danke :thumbup:

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    • Offizieller Beitrag

    Am 26.9. war doch der Zahllauf für Oktober schon durch. Bist du dir sicher, dass es für Oktober kein Bürgergeld gab?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Am 26.9. war doch der Zahllauf für Oktober schon durch. Bist du dir sicher, dass es für Oktober kein Bürgergeld gab?

    Stimmt, das Datum hatte ich überlesen. Oder es war schon vorher vorläufig eingestellt. Aber dazu fehlen uns die Infos.

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