Hallo,
folgende Situation ist bei einer Familie aufgetreten, welche bislang Bürgergeld bezog und die ich bei Anträgen unterstütze:
Der Vater hat vor gut einem Jahr eine Stelle angetreten. Bis 03/25 war der alte BG-Bescheid befristet. Ende Januar wurde ein Antrag auf Weitergewährung des Bürgergelds gestellt, in Unkenntnis der Möglichkeit, dass Kinderzuschlag & Wohngeld gleichzeitig bezogen werden können (auf Kinderzuschlag bestand ein Anspruch ab Februar).
Das Jobcenter hat es auch versäumt, den Anspruch auf diese vorrangigen Sozialleistungen festzustellen. Stattdessen wurde im April ein vorläufiger Bescheid bis September erlassen (die Vorläufigkeit beruhte auf schwankendem Einkommen).
Laut Familienkasse kommt eine Zahlung rückwirkend nur an das Jobcenter in Betracht, als Ausgleich für die Vorleistung. Müsste (oder könnte) das Jobcenter/Landratsamt dann die Differenz (die Kombi Kinderzuschlag & Wohngeld wäre ca. 400-500 Euro höher pro Monat als BG) an die Familie weiterreichen?
Sprich: Gibt es irgendeine Möglichkeit für die Familie, nachträglich von den eigentlich vorrangigen Leistungen zu profitieren?
Danke und Gruß,
Claudio