Grundsicherung beantragen bei Hohem Rentenbezug des Ehepartners ?

  • Hallo,


    ich bin derzeit noch ( Bis 30 November 26 ) im Krankengelbezug.

    Von der Krankenkasse kam ein Schreiben, das ich mich Arbeitslos melden muss obwohl ich weiterhin Krank geschrieben werde.

    Ich habe bisher erfahren, das ich dadurch Grundsicherung beantragen muss.

    Macht das Überhaupt sinn ?

    Meine Frau bekommt 1620,-€ Netto rente, haben ein kleines Eigenheim und sonst keine Personen im Haushalt.

    Besteht da überhaupt ein Anspruch auf Grundsicherung ?

  • Das kann hier mit Deinen Informationen niemand beurteilen. Im Netz gibt es Rechner, in die Du alle relevanten Daten eingeben kannst um eine überschlägige Berechnung zu bekommen, ob ein Antrag sinnvoll erscheint. Ist das Haus noch belastet? Möglicherweise habt ihr Anspruch auch Wohngeld. Grundsätzlich wäre 2 x der Ehegattenregelbetrag anzusetzen, plus die monatlichen Belastungen für euer Haus (Heizung, Wasser, evtl. Zinsbelastungen wenn noch eine Hypothek auf dem Haus liegt, besondere Belastungen könnten auch relevant sein.)

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

    • Offizieller Beitrag

    Nicht Grundsicherung (SGB II), sondern Arbeitslosengeld (SGB III) nach Nahtlosigkeit. Das ist das gängige Verfahren, wenn Krankengeld ausgesteuert wird. Das hat nichts mit Bedürftigkeit und Einkommen des Ehepartners zu tun. Also bitte zur Agentur für Arbeit (nicht zum Jobcenter!) gehen und Antrag stellen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Stimmt, Turtle, sorry. Ich war noch nicht wach heute morgen. SGB II kommt erst zum tragen, wenn es keinen Anspruch nach SGB II (mehr) gibt.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

    • Offizieller Beitrag

    Kein Problem. Allerdings war wohl auch der Büroschlaf noch nicht ausreichend. Schau dir mal deinen zweiten Satz genauer an 8o.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • stimmt.... || Und korrigieren geht hier ja nicht. SGB III muss es natürlich heißen... Aua....

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • "SGB II kommt nicht zum Tragen" - doch, falls die SGB III-Leistungen nicht zum Lebensunterhalt ausreichen. Dann könnte durchaus ein Anspruch auf aufstockende SGB II-Leistungen bestehen. SGB II und SGB III schließen sich ja nicht gegenseitig aus.

    In der eingangs erwähnten Fallkonstellation wird das vermutlich aber nicht der Fall sein.

    Schöne Grüße
    ubu