Es ist doch eine einfache gesetzliche Regelung.
Das Bürgergeld muss am ersten Werktag des Monats auf dem Konto der Hilfeempfängers sein. Insofern erfolgt die Zahlung in der Regel am letzten Werktag des Vormonats (im März also am 31.03.).
Vorherige Zahlungen oder Zahlungseingänge sind zufällig, auch ganz nett, aber nicht bindend.
Also sollte man besser sein Geld bis zum letzten des Monats einteilen um:
dass ich jedes Mal zum Monatsende ein nervliches Wrack mit täglich-stündlichen Zusammenbrüchen werde.
diesen Zustand zu vermeiden.