Beiträge von gfr
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Hast Du es schonmal mit Lastenzuschuss versucht?
Wohngeld für EigentümerEin Plus fürs Wohngeld: Mit 2023 erhöht sich das Wohngeld und mehr Menschen haben jetzt einen Anspruch darauf. Was viele nicht wissen: Auch selbstnutzende…www.verband-wohneigentum.de -
Da ich davon ausgehe, dass Du Deinen derzeitigen Zustand ändern möchtest, kann man die Einladung ja mal annehmen...
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Naja, mit den Begrifflichkeiten hast Du es ja wohl auch nicht.
Erstens hat Bürgergeld nichts mit SGB XII Leistungen zu tun, sondern ist lediglich eine neue Bezeichnung für Hartz 4 oder ALG II, basiert aber nach wie vor auf dem SGB II.
Zweitens erhältst Du nicht Leistungen nach dem SGB XII (Miete) wie Du so schön in Deinem Eingangspost formulierst, sondern aufstockende Leistungen nach dem SGB XII, da Deine Rente nicht zum Lebensunterhalt ausreicht.
Diese setzten sich aus dem Regelsatz, etwaigen Zuschlägen und den angemessenen KdU zusammen.
Und wie Turtle zurecht angemerkt hat, bleibt eine bis dato auf Angemessenheit gekürzte Miete weiterhin gekürzt...
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Ja, habe ich gelesen. Wenn jedoch meine Vermutung zutrifft, dass du gegenwärtig Leistungen nach dem Recht der Sozialhilfe erhalten solltest (dauerhaft voll erwerbsgemindert), dann gibt es ggf. andere Lösungsmöglichkeiten, über die ich dich beraten könnte. Ich verstehe deinen Beitrag so, dass du dich hinsichtlich der Höhe des Erwerbstätigenfreibetrages benachteiligt fühlst, weswegen du überlegst, ob ein Systemwechsel ins SGB II in Betracht kommt.
Eher umgekehrt, er überlegt, sich erwerbsfähig erklären zu lassen, weil die Freibeträge auf Einkommen im SGB II höher sind als im SGB XII.
Maßgeblich scheint für ihn zu sein, ob etwaige Sanktionen immer 30 % vom RS betragen oder lediglich 30 % vom restlichen zustehenden Satz nach Einkommensanrechnung.
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Vorrangig ist da der Trennungsunterhalt...
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Wenn das Einkommen nicht mal ausreicht, um Deinen eigenen Bedarf zu decken, was sollte dann noch bei Deinem Partner angerechnet werden?
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Also kann ich nicht mehr total sanktioniert werden, wenn ich z.B. Arbeit ablehne oder nicht zu einem Termin mit meinem Sachbearbeiter gehe?
Sorry, das ich nachfrage. Ich möchte mir nur komplett sicher seinIch finde Deine Denkweise schon grundsätzlich interessant.
Den Sinn vom ALG II-Leistungsbezug, mag man es nun Hartz 4 oder Bürgergeld nennen, hast Du aber schon verstanden?
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Dafür gibt es den Vordruck "Mietbescheinigung"
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Alternativ wäre eine Beschäftigung

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Hallo Katharina,
der Zugriff sollte nun möglich sein. Viel Spaß bei uns.
Gruß
Georg -
Gib mir mal bitte Deinen realen Namen, Deinen Dienstherren und Deine dienstliche EMail-addy
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Grundsätzlich schon.
Ich bräuchte dann mal Deinen echten Namen, Deinen Dienstherren und die dienstliche Mail-AdresseGruß
gfr