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Mietkosten WG

  • Benutzer
  • 1. März 2023 um 17:04
  • Benutzer
    Neuling
    Beiträge
    2
    • 1. März 2023 um 17:04
    • #1

    Ich lebe in einer WG und teile mir mit meinem Mitbewohner, der gleichzeitig das Zimmer an mich untervermietet Küche und Bad. Es gibt keinen Mietvertrag in Schriftform, sondern es wurde vereinbart, dass ein fester Betrag überwiesen wird, indem alle Kosten inbegriffen sind. Wie weise ich die einzelnen Mietkosten (Anlage KDU) nach?

  • LoneRanger
    Aktiver Autor
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    971
    • 1. März 2023 um 17:36
    • #2

    Durch eine entsprechende Erklärung und zum Beispiel durch Nachweis der tatsächlichen Zahlung der in einem mündlichen Mietvertrag vereinbarten Kosten.

  • Herbert W.
    Neuling
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    Beiträge
    21
    • 27. März 2023 um 13:01
    • #3

    Wie wäre es denn mit der "Vermieterbescheinigung"

    Ein mündlich geschlossener Mietvertrag über Wohnraum ist auch nur ein gültiger Vertrag.

    Fester Betrag? Dann ist der Nachweis einzelner Mietkosten nicht möglich.

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