Kann Bürgergeld eigentlich auch gesperrt werden?

  • Nachtrag: Angemessenheit ist ein wichtiger Grundsatz generell im Gesetz. Man muss also nicht sofort springen.

    Ich erinnere daran:

    "Die Würde des Menschen isr unantastbar" Artikel 1 im Grundgesetz. Das mag gelegentlich vergessen werden... und das müsst ihr Euch nicht gefallen lassen.

  • 3.) Weigert ihr Euch trotz allem, oder verstreicht die genannte Frist fruchtlos, dann muss man Euch eine angemessene Frist zur Nachholung einräumen, bevor man Euch sperren kann.

    Das ist so falsch.


    Wenn die Mitwirkungsaufforderung erfolgt ist incl Fristsetzung und Belehrung der Rechtsfolgen und die Frist ist abgelaufen, dann gibt es keine weitere Frist mehr.

    • Offizieller Beitrag

    Wer ist eigentlich "ihr" und "Euch"? Glaubst du, hier im Forum gibt es nur Sozialleistungsempfänger? Du wurdest bereits schonmal aufgefordert, an deinen Formulierungen zu arbeiten. Das ist jetzt die letzte Aufforderung.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.