Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung.

  • Haben oder werden sich vorschiften für Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung durch das Bügergeld Ändern?


    Ich frage weil bei allen Bügergeld rechnern die ausprobiert habe auch dem hier angebotenen der Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung mit angegeben wird.

    Ich weiss aber das Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung fast alle von den Jobcentern gestrichen wurden wie die z.B. für diabetes, hoher Blutdruck oder Gicht alle diese würden auf mich zutreffen und somit für mich mehr geld bedeuten würden falls sich da etwas geändert hat oder ändern wird. Was ja bei den steigenden Preisen helfen würde.


    Ich hatte mit meiner Ärstin darüber gesprochen doch sie hat mir da keine hoffnung gemacht.


    Darum dachte ich frage mal hier.

  • Durch das Bürgergeld ändert sich da nichts.

    Die Praxis der Jobcenter und der Sozialämter beruht auf einem Gutachten des Deutschen Vereins, da kann man vieles nachlesen und versteht dann auch ablehnende Entscheidungen besser.
    Deutscher Verein e.V.| Das Forum des Sozialen| Berlin | Empfehlungen/Stellungnahmen | 2020 (deutscher-verein.de)

    Durch die Anhebung des Regelsätze zum 1.1.2023 erhöht sich aber auch der prozentuale Mehrbedarf wegen Ernährung entsprechend.

  • Da hat sich nichts geändert. Welche Krankheiten einen ernährungsbedingten Mehrbedarf auslösen, wird auch nicht durch den Gesetzgeber bestimmt, sondern geht in der Praxis auf Erkenntnisse der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, Düsseldorf, zurück. Deren Erkenntnisse werden wiederum in den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Berlin, aufgegriffen, die der Praxis Orientierungswerte vorgeben. Hier die letzten Empfehlungen:


    dv-12-20_kostenaufwaendige-ernaehrung.pdf (deutscher-verein.de)


    Ein Auszug daraus bezogen auf die von dir genannten Erkrankungen, nämlich Gicht, Hypertonie und Diabetes:


    • Offizieller Beitrag

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