Wohne bei Eltern - Anspruch auf Bürgergeld?

  • Hallo zusammen, da das Bürgergeld noch so ziemlich neu ist und ich einige Dinge nicht verstehe, habe ich einige Fragen die ich nicht beantwortet bekommen habe, deswegen versuche ich es mal hier im Forum und hoffe darauf Antworten zu bekommen.

    Meine Situation: Ich bin 25 Jahre alt, hab leider zurzeit keinen Job und wohne vorübergehend bei meinen Eltern im Haus bzw. im Keller (sozusagen eine Einliegerwohnung). Meine Frage ist: Hab ich ohne bedenken einen Anspruch auf Bürgergeld oder brauche ich einen Mietvertrag zwischen meinem Vater und mir?

    Zudem frage ich mich auch noch was ich alles für Unterlagen brauche?


    LG hirano123

  • Hallo :)


    Also ich kann dir aus eigener Erfahrung sprechen, dass wir uns in derselben Situation befinden. Ich bin seit 2021 aufgrund schwerer gesundheitlicher Probleme nicht arbeitsfähig und wohne zu Hause bei meinen Eltern. Mach dir bitte keine Gedanken bzgl. Mietvertrag zwischen deinen Eltern und dir.


    Stell erst einmal in Ruhe den Antrag. Die notwendigen Dokumente werden dir dann per Post zugeschickt. Nach meiner Einschätzung solltest du auf jedenfall Anspruch auf Bürgergeld haben, da dies ja das ALG II ablöst. ALG II haben bisher ja diejenigen erhalten, die ihre Arbeit verloren haben und nun auf der Suche nach einer neuen sind.


    LG David

  • Aber hast du nicht erstmal Anspruch auf ALG I? Wie lange hast du denn bei deiner letzten Arbeitsstelle gearbeitet? ich würde mich erst einmal bei deiner zuständigen Stelle der Agentur für Arbeit melden und mich dort beraten lassen. So war das bei mir damals auch. Wenn du die Voraussetzungen für ALG I nicht erfüllst, wirst du dann ans Jobcenter weitergeleitet.


    David

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du dir den Dezember noch sichern möchtest, solltest du den Antrag formlos bis zum 31.12. stellen.


    Ansonsten ist der Normalfall, dass Kosten für die Unterkunft kopfteilig berücksichtigt werden. Bei Mietverträgen unter Verwandten gibt es insbesondere dann Probleme, wenn die ganze Zeit mietfrei gewohnt wurde und justament zur Beantragung von Leistungen ein Mietvertrag geschlossen wird.


    Bei dir könnte noch hinzu kommen, ob der Keller überhaupt als Wohnraum vermietet werden darf.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.