Schadenersatz zb wegen Gerichtsurteil

  • Guten Tag kennt sich da einer vlt aus


    Wie ist das wenn man ein Gerichts Verfahren gewinnt und es zb unter den 40000 Euro schön vermögen ist wie wird das gewertet dann als Vermögen oder Einkommen??

    Wenn das alles zwischen 2017 bis 2019 war da find ich gar nichts


    Weiss da jemand etwas geht um eine Klage gegen eine sehr grosse Firma

    • Offizieller Beitrag

    Ein wenig mehr Informationen sind dazu schon notwendig. Am besten wäre es, das Urteil hochzuladen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Als Beispiel habe in einem Zeitraum von 2017 bis 2019 über 39000. Euro verloren in einem Online casino und ich würde durch ein Gerichts Urteil einen Teil zurück bekommen wäre das auch Vermögen als Schaden ersatz anzusehen?? Da finde ich gar ncihts habe auch schon geguckt steht nur wegen Unfall oder Arbeitsrecht usw aber nichts in dem Fall zb? Weil das liegt alles Jahre her wie wird sowas gewertet?

  • Kann das sein, dass du das im November bereits in einem anderen Forum gefragt hast? Und es gar kein Urteil gibt, sondern einen Vergleich?


    Ansonsten: lade das Urteil hoch.


    Im anderen Thread habe ich zu Haufe verlinkt.


    Was für deine Frage maßgeblich ist, dürfte z. B. das sein:


    Zitat

    Zahlungen zum Ausgleich eines materiellen Schadens nach § 15 Abs. 1 AGG sind nicht von der Berücksichtigung als Einkommen ausgenommen (LSG Hessen, Urteil v. 17.8.2015, 9 AS 618/14).


    Es darf sich nicht um einen Vermögensschaden handeln.

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  • OK da geht es um einen Vermögenschaden werden dann solche zb hohe Beträge auch auf 6 Monate aufgeteilt oder fliegt man komplett raus vom Bürgergeld bezog?? Bei Miete zb gibt es ja gar keine Sanktionen mehr!!

    • Offizieller Beitrag

    Derzeit wird einmaliges Einkommen noch auf 6 Monate aufgeteilt. Dass du dann bei beispielsweise 39000 Euro, mithin 6.500 Euro pro Monat aus dem Bezug fällst, ist logisch. Mit Sanktionen hat das überhaupt nichts zu tun.

    • Offizieller Beitrag

    Ab 1.7. sind nur noch Nachzahlungen auf 6 Monate aufzuteilen.

    • Offizieller Beitrag

    und du das teilen sie jut noch auf 6 Monate egal wie hoch der Betrag ist oder alles unter 40000 wird aufgeteilt?


    Würdest du das nochmal in "verständlich" versuchen?

    • Offizieller Beitrag

    Was an


    Dass du dann bei beispielsweise 39000 Euro, mithin 6.500 Euro pro Monat aus dem Bezug fällst, ist logisch.


    fandest du unverständlich?

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