Hallo, werden Müllgebühren übernommen? Der Müll wird nicht über die Nebenkosten gezahlt, sondern einmal Jährlich kommt die Rechnung vom Abfallentsorger. - Wenn nein, durch welche Position im Bürgergeld wären sie mit abgegolten?
Müllgebühren
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Müllgebühren sind Kosten der Unterkunft und daher nicht im Regelsatz enthalten.
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Noch eine Frage zu den Müllgebühren. Verstehe ich richtig, dass nicht im Regelsatz enthalten bedeutet, sie werden zusätzlich bezahlt.
ich betreue eine ukrainische Wohngemeinschaft, zwei BG Nummern. Muss ein Antrag gestellt werden, oder genügt es die Rechnung der Müllgebühr ans Jobcenter zu schicken. Die separate Müllmarke wird vom Vermieter für das ganze Haus gekauft. Muss der Vermieter eine Rechnung ausstellen ?
Vielen Dank für die Antworten
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Die Müllgebühren werden doch wahrscheinlich mit den Betriebskosten durch den Vermieter abgerechnet. Oder was steht im Mietvertrag?
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Was steht denn im Mietvertrag zu den Betriebskosten, insbesondere Müllgebühren? Wenn der Vermieter das nicht im Mietvertrag vereinbart hat, muss er das bezahlen.
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OK, Danke, muss ich nachlesen. Mündlich wurde es auf jeden Fall betreffend der Müllmarke gesagt. Der Bescheid für die Müllgebühr kommt nicht vom Vermieter, sondern von der Stadt. Wie sieht es da aus.
Danke für die Antwort
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Hallo, noch einmal genau erklärt. in unserer Stadt läuft es folgendermaßen. jeder Haushalt bekommt einen Gebührenbescheid je nach Anzahl der Personen im Haushalt. Zusätzlich muss eine Marke für die Mülltonne gekauft werden. Der Preis setzt sich aus Größe der Tonne und Frequenz der Leerung zusammen. Meine Damen leben zukünftig in einem Mehrfamilienhaus, der Hausbesitzer hat mit den Mietern vereinbart, dass es eine große Tonne für alle gibt und die Gebühren für die Marke nach Anzahl der Personen geteilt wird. Das wurde beim Abschluss des Mietvertrages so besprochen, steht aber nicht im Mietvertrag. In der Nebenkostenabrechnung wird es berücksichtigt.
Danke für die Antwort
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Wenn es nicht im Mietvertrag steht, sehe ich schwarz. Der Vermieter hat nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen. Er kann sie zwar nach § 556 BGB auf die Mieter umlegen, aber, wie will er das bitte beweisen? Insbesondere, wenn der Mietvertrag vielleicht sogar Regelungen zu anderen Betriebskosten enthält, ist es nicht glaubhaft, dass nur für die Müllgebühren eine mündliche Abrede getroffen wurde.
Ansonsten müsste man eh den kompletten Inhalt des Mietvertrages kennen. Vielleicht wurde ja sogar eine Pauschalmiete vereinbart.
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Herzlichen Dank für die detaillierte Antwort. Pauschalmiete ist es nicht. Ich werde eine Mail ans Jobcenter schreiben, wenn der Gebührenbescheid von der Abfallwirtschaft der Stadt da ist, der betrifft die Haushaltsgemeinschaft direkt, und eine Rechnung des Vermieters für die Müllmarke dazulegen. Mal sehen was passiert. Ich bin neu in diesem Angelegenheiten und manchmal etwas überfordert, daher habe ich mich auf dieser Seite angemeldet. Bei zwei BGs, die ich betreue klappt alles wunderbar, aber bei der dritten ist nichts einfach. Fehler über Fehler, falsche Berechnungen ...
Nochmals vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen und einen schönen Abend noch