Kann das Jobcenter bez das Bürgeramt veranlassen das wir ausziehen müssen aus dem Elternhaus ?

  • Hallo und guten Tag


    Derer Probleme mit Jobcenter bez. dann Bürgergeld sind vielfältig und ich versuche es so kurz wie möglich zu halten. Hier geht es in erst Linie darum, ob wir aus unserer Wohnung ausziehen müssen.


    Mein Mann und ich wohnen seit etwa 15 Jahren auf dem Land , mit im Haus der Schwiegermutter. Daher ist die Miete in Höhe von 590 euro / warm incl Strom relativ gering für eine Wohnfläche von ca 130 qm. Das Haus verfügt über Erdgeschoss und ersten Stock und hat somit eine Wohnfläche von gesamt ca 260 qm. Baulich kann man den Strom nicht trennen, daher ist er in der Warmmiete mit drin ( 100 euro ) , das dem Jobcenter auch so bekannt ist. Der Grund beträgt ca 2.000 qm. Meine Schwiegermutter kann das Haus nicht alleine halten. Es fallen Arbeiten an, die man mit etwas über 80 Jahren nicht mehr alleine bewältigen kann. Wir selbst haben zu besseren Zeiten auch einiges an Geld in das Haus gesteckt.


    Wir haben vorher im ersten Stock gewohnt , mit Kindern und als die Kinder ausgezogen sind, ging es los . Wir sollen ausziehen, die Wohnung sei zwar günstig , aber nun viel zu groß.

    Anmerkung ; Vor unserem Umzug in das Haus haben wir alle Eventualitäten im Vorfeld mit dem Jobcenter geklärt und dies wurde schriftlich festgehalten.

    Ich brauche nicht zu erwähnen, dass diese Unterlagen verschwunden waren und erst wieder auftauchten, als wir ein Anwalt einschalten wollten.


    Nach ewigem Hin und Her wurde seitens des Jobcenters mit dem Vermieter / Schwiegermutter vereinbart, dass eine Trennwand gebaut werden muss, die sozusagen einige Räume abtrennten, mit einer Tür, die man verschließen kann. Das war baulich machbar und so wurde es gemacht und als der Jobcenter es bezahlen sollte, weigerten sie sich ( Es kam leider nie was Schriftliches ) . Wir sind keine Harz 4 Profis und wussten nicht das man erst mal Kostenvoranschläge bringen muss . Das hat uns auch niemand gesagt.


    Zwischenzeitlich ist meine Krankheit so weit fortgeschritten, dass ich teilweise auf einen Rollstuhl angewiesen bin . Ich bin seit über 30 Jahren nicht mehr arbeitsfähig und habe mittlerweile Pflegestufe 2 . Mein Mann bezieht seit fast 10 Jahren eine EU - Rente auf Zeit und hat derzeit 40% Behinderungsgrad ( Der Rücken ist kaputt ) .


    Damit wir barrierefrei wohnen können, sind wir in die untere Wohnung gezogen und die Schwiegermutter nach oben. ( Der Vorbesitzer des Hauses war selbst auf einen Rollstuhl angewiesen, daher ist das EG bereits weitgehend Rollstuhlgerecht umgebaut )


    Es kam wie es kommen musste , aufgrund der anstehenden Stromerhöhung ( Laut Schreiben, das wir erhalten und an den Jobcenter weitergeleitet haben , um 93 % ) und einer vielleicht doch Trennung des Stroms war jemand vom Jobcenter hier und wollte den Zähler und die Gegebenheiten anschauen . Es war auch alles so weit in Ordnung und die Woche drauf kam ein Schreiben - die Wohnung ist zu groß. Nun fangen die ganzen Streitereien mit dem Jobcenter wieder an.


    Da mein Mann das Haus später mal bekommen soll , wollte es die Schwiegermutter auf uns umschreiben, damit das alles ein Ende hat . Dann aber nehmen sie es uns aufgrund der Größe gleich wieder weg . Wenn wir beide Altersrente beziehen, liegen wir über dem Satz und brauchen keine Unterstützung mehr. Da liegen regulär noch 8 Jahre bez 13 Jahre vor uns.



    Die Frage ist jetzt ; Kann der Jobcenter bez. das Bürgeramt unter den oben beschriebenen Umständen uns dazu drängen aus dem Haus auszuziehen ?


    Vielen Dank für eure Antworten

    • Offizieller Beitrag

    Das Jobcenter berücksichtigt derzeit noch die volle Miete? Wenn ja, dann seid ihr erstmal in der einjährigen Karenzzeit, das heißt, das Jobcenter muss die Miete weiter voll berücksichtigen. Sollte danach die Miete unangemessen teuer sein, kann es zur Kostensenkung auffordern. Wie ihr dann die Differenz zwischen der angemessenen Miete und eurer tatsächlichen Miete bezahlt, ist eure Sache. Ihr könnt auch mit der Schwiegermutter vereinbaren, dass ihr weniger Miete zahlt.


    Ihr seid doch sowieso bevorteilt, dass ihr nicht wie andere ALG2 Bezieher den Strom aus dem Regelsatz bezahlen müsst, das sind immerhin 2 x 38 Euro = 76 Euro!


    Ansonsten verstehe ich nicht, was das Jobcenter erstmal mit einer Stromerhöhung zu tun hat. Ich verstehe auch nicht, was ihr damit zu tun habt. Ihr verhaltet euch wie Eigenheimbesitzer "unser Strom ist höher geworden". Das stimmt doch nicht. Ihr seid aber nur Mieter. Nicht euer Strom ist höher geworden, sondern der eurer Vermieterin. Wenn sich da irgendwas erhöht und die Vermieterin will das auf euch als Mieter umlegen, dann muss eure Vermieterin eben die Miete oder Nebenkostenvorauszahlung ändern.


    Ob das rechtlich überhaupt möglich ist, hängt von eurem Mietvertrag und den im BGB, der Betriebs- und Heizkostenverordnung usw. verankerten gesetzlichen Regelungen ab.


    Und mal ehrlich: 590 Euro im Monat für 2 Personen, das noch unter der Prämisse, dass Vermieterin eine Haushaltsangehörige ist, deren Haus man mit saniert hat und die man sicherlich auch pflegemäßig mit unterstützt, ist schon ein bisschen frech, oder?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Hallo Turtle 1972


    Danke für deine Antwort


    Die Miethöhe ist weniger ein Problem als die Größe . Bei uns in der Region sind , trotz ländlich gelegen , die Mieten nicht billig . Eine 60 qm Wohnung kostet in etwa 600 teilweise sogar 700 euro kalt. Die 700 euro Wohnung war 30 km entfernt. Daher ist die Miete sehr günstig . Das weis auch der Jobcenter .


    Das mit dem Strom habe ich falsch ausgedrückt , das war mein Fehler. Wir heizen 2 große Räume elektrisch und das Ganze fällt unter Heizkostenzuschuss. Da aber jetzt der Strom sich fast verdoppelt, haben wir eine Übernahme der tatsächlichen Heizkosten über die Winterzeit ( 5 Monate ) beantragt .


    Wir haben kein schlechtes Gewissen das Geld vom Jobcenter anzunehmen. Mein Mann hat fast 30 Jahre gearbeitet, war in seinem ganzen Leben keine 2 Jahre arbeitslos und hat immer eingezahlt. Nach meiner Lehre wurde eine Krankheit diagnostiziert die mich bei einem Schub bettlägerig oder je nach Stärke kurzzeitig an den Rollstuhl bindet. Da braucht man kein schlechtes Gewissen zu haben wenn man etwas zurückbekommt.


    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Die Miethöhe ist weniger ein Problem als die Größe .


    Die Größe spielt überhaupt keine Rolle, solange die Kosten angemessen sind.


    Wir heizen 2 große Räume elektrisch und das Ganze fällt unter Heizkostenzuschuss.


    Warum, wenn doch in eurem Mietvertrag eine



    Miete in Höhe von 590 euro / warm incl Strom

    vereinbart ist? Wenn ein Mieter eine Wohnung mit Warmmiete anmieten, dann zahlt er seine Miete und das wars. Der Rest ist Sache des Vermieters, es sei denn, gesetzliche oder vertragliche Regelungen lauten anders. Wenn der Strom teurer geworden ist, kann sie eine Betriebskostenabrechnung machen und eure Abschläge erhöhen, wenn das so im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn nicht, dann hat sie Pech gehabt.


    Mein Mann hat fast 30 Jahre gearbeitet, war in seinem ganzen Leben keine 2 Jahre arbeitslos und hat immer eingezahlt. Nach meiner Lehre wurde eine Krankheit diagnostiziert die mich bei einem Schub bettlägerig oder je nach Stärke kurzzeitig an den Rollstuhl bindet. Da braucht man kein schlechtes Gewissen zu haben wenn man etwas zurückbekommt.


    Fürs Arbeiten bekommt er die Rente. Das ist die Absicherung für die er eingezahlt hat. Bürgergeld ist eine Sozialleistung. Und hier geht es um eine unter Verwandten unübliche Miete. Ich lebe in derselben Konstellation, nur, dass das Haus meinem Mann gehört und nicht seiner Mutter, die im Erdgeschoss wohnt. Die zahlt 120 Euro im Monat pauschal für Nebenkosten und Strom. Mein Verständnis für das Ausnutzen des Steuerzahlers ist daher nicht sonderlich hoch.

  • Rentenbeiträge und Arbeitslosenversicherung hängen nicht zusammen . Du zahlst einmal für die Rente ein und einmal für die Arbeitslosenversicherung.

    • Offizieller Beitrag

    Für die Arbeitslosenversicherung bekommt man Arbeitslosengeld nach dem SGB III. Und kein Bürgergeld nach dem SGB II. Das ist Steuergeld und hat Nullkommanichts damit zu tun, ob man jemals gearbeitet hat oder nicht.

  • Für die Arbeitslosenversicherung bekommt man Arbeitslosengeld nach dem SGB III. Und kein Bürgergeld nach dem SGB II. Das ist Steuergeld und hat Nullkommanichts damit zu tun, ob man jemals gearbeitet hat oder nicht.

    Nullkommanichts haben wir auch noch nie Steuern gezahlt ?


    Was glaubst du denn, wo Steuergelder herkommt. Bringen das die Feen und Einhörner auf dem Regenbogen ?


    Es tut mir Leid aber KEINER deiner Beiträge ( zumindest die ich gelesen habe ) , ist konstruktiv . Im Gegenteil , du greifst hier die Leute an, weil sie nicht deiner Meinung sind . Was soll denn das ? Da stellt sich die Frage wer dich hier zum Admin gemacht hat. Ein Admin bist du jedenfalls nicht die würden sich in einem Hilfeforum nie so verhalten wie du das tust. Denk mal drüber nach........

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du die Antworten nicht verstehst, nämlich, dass der Anspruch auf Steuergelder nichts damit zu tun hat, ob man jemals gearbeitet hat, dann schreib das doch.


    Dass dir die Antworten nicht gefallen, ist auch nicht mein Problem. Fakt ist, dass ihr einen Mietvertrag habt und daher nicht wie Eigentümer mit jeder neuen Rechnung winkend beim Amt aufschlagen könnt "bezahlt mal".


    So funktioniert das nunmal nicht. Jedenfalls nicht, wenn man nicht noch möchte, dass das Jobcenter in Bezug auf den Mietvertrag unter Verwandten genauer hinschaut. Da gibt es nämlich genug Rechtsprechung, wo solche Mietverträge sich als Scheinverträge herausgestellt haben.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Scheint hier ist einiges seltsam. Jobcenter scheint die eigenen Kompetenzen nicht zu kennen.


    Zuerst ist doch wichtig, die neue Wohnung erfüllt die Vorgabe: barrierefrei. Bewertung der Fläche bzw. Kosten ist nachrangig.

    Umzug wurde durchgeführt, Umzugskosten wurden nicht beantragt.


    Jobcenter kann nur wg. Mehrkosten nerven. Zur Gegenwehr kann man Umzug in eine behindertengerechte Wohnung beantragen.


    Stromkosten interessieren Jobcenter nur insoweit damit geheizt wird.


    Thema Eigentümerwechsel / Umschreibung: Hier kann fachkundige Beratung weiterhelfen. Ich sehe in einer vorzeitigen Einweisung in das Eigentum keinen Vorteil.