Umzug / Kündigung wegen Eigenbedarf / KDU Abweichung

  • Hallo,

    Ich wohne seit 2006 in meiner Wohnung. Mein Vermieter hat sich jetzt für den Verkauf entschieden. Die neuen Eigentümer wollen gern selbst einziehen.


    Regelung ab 01.01.2023

    KDU für meine Stadt: 1pers./349,98€/45²m


    Meine jetzige Wohnung:

    1 pers. / 58qm / 430,-€ wird derzeit vom Jobcenter ohne Probleme bezahlt.


    Ich habe ein Angebot einer neuen Wohnung in gleicher Lage zu ähnlichen Konditionen vorliegen.

    1 pers. / 58qm / 410,-€


    Ich muss aus meiner Wohnung raus wegen Eigenbedarf.

    Eine neue verfügbare Wohnung wäre zu nahezu gleichen Bedingungen verfügbar.


    Bekomme ich die Miete für die neue Wohnung voll vom Jobcenter übernommen obwohl sie nicht dem KDU Stand 2023 entspricht obwohl in der vorherigen Wohnung auch 430,-€ gezahlt wurden?


    Was wäre wenn ich theoretisch ohne Einholung einer Genehmigung umziehe und als Grund im Nachhinein vorlege das ich raus musste? Würde dann die gesamte neue Miete übernommen?


    Danke

  • Wohnraum ist knapp.

    Die Grenzwerte der JC zumeist seltsamen Ursprungs.

    Nimm das Angebot und die Kündigung, leg beides dem JC vor.


    Mag Jobcemter nicht zustimmen, bitte schriftlich abfordern, dann wirst Du nur noch zu den bekannten Max-Preisen suchen. Gibt es nichts, dann wirst DU obdachlos. Bevor es soweit kommt, nimm Kontakt zum Amt für Wohnungswesen und auch die örtl. Obdachlosenhilfe auf.

    Dann könnte es sein, das Jobcenter seine Entscheidung noch einmal überdenkt.


    Auszuug aus der akt. Wohnung erst wenn eine neue vorhanden ist. Melde das dem neuen Eigentümer.


    Aktuell muss JC alle Umzugskosten übernehmen. Ziehst Du ohne Meldung / Zustimmung um, dann verlierst Du Ansprüche