Was ändert sich wenn der Kindesunterhalt bei Wechselmodell (50/50) wegfällt

  • Hallo zusammen,

    kann mir jemand erklären - finde leider keine eindeutige Antwort von alleine - was sich ändert wenn:


    Aktuell

    Unsere beiden Kinder leben vorwiegend bei ihrer Mutter (sie bezieht Bürgergeld) und ich zahle Unterhalt, der angerechnet wird auf das BG. Sie gilt als "alleinerziehend".


    Vorhaben

    Wir uns für das Wechselmodell entscheiden und die Kinder jeweils zu 50% bei mir und zu 50% bei ihr leben. Dann entfällt der Kindesunterhalt und das Kindergeld wird aufgeteilt (?).

    Was bedeutet es jedoch für ihr Bürgergeld? Gilt sie dann immer noch als alleinerziehend? Oder ändert sich das und der Mehrbedarf entfällt?

    Was würde sich sonst noch ändern?


    Ich freue mich über sachkundige Antworten - danke im Voraus!!


    Viele Grüße,

    Sebastian

    • Offizieller Beitrag

    Der Kindesunterhalt entfällt nicht beim Wechselmodell und Kindergeld kann trotzdem nur ein Elternteil beziehen, da müsst ihr euch einigen.


    Zum Kindesunterhalt:


    Im Bürgergeld wird der Mehrbedarf für Alleinerziehende nur noch zur Hälfte berücksichtigt und das Kind dann auch nur noch anteilig. Kindergeld wird weiter angerechnet, wenn sie kindergeldberechtigt bleibt.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Vielen Dank.

    Das bedeutet finanziell gesehen ist es von Nachteil das Wechselmodell zu wählen. Verstehe ich das richtig?


    Gleichzeitig frage ich mich, dass wenn mein Einkommen (2000€ netto) dann geringer ist als ihres (es gibt noch ein drittes Kind von einem anderen Vater) - und sich der Kindesunterhalt unter uns aufteilt bzw. ggf. sie sogar mir dann Unterhalt zahlen müsste, der aktuell von mir gezahlte Unterhalt dann ja nicht mehr im Bürgergeld gegengerechnet wird bzw. als Einkommen gezählt wird.


    Meine Frage ist im Grunde - bei welchem Modell stehen wir als Familie zusammen finanziell besser.


    Vielleicht kannst du oder jemand anderes das mir erklären?


    Herzliche Grüße,

    Sebastian

    • Offizieller Beitrag

    Das bedeutet finanziell gesehen ist es von Nachteil das Wechselmodell zu wählen. Verstehe ich das richtig?


    Ich dachte, Sinn und Zweck des Wechselmodells wäre das Kindeswohl. So kann man sich irren. Wessen Kind ist es doch gleich nochmal und wer hat es in erster Linie zu versorgen?



    ggf. sie sogar mir dann Unterhalt zahlen müsste,


    ?? Vom Bürgergeld? Lächerlich.



    der aktuell von mir gezahlte Unterhalt dann ja nicht mehr im Bürgergeld gegengerechnet wird bzw. als Einkommen gezählt wird.


    Blödsinn. Unterhalt wird nicht gegeneinander aufgerechnet. Das ist der Anspruch des Kindes, nicht der Eltern. Du hast noch nichtmal ansatzweise die Grundlagen des Unterhaltsrechtes verstanden.


    Meine Frage ist im Grunde - bei welchem Modell stehen wir als Familie zusammen finanziell besser.


    Zusammenziehen und den Staat nicht ausnehmen wie eine Melkkuh wäre mein Rat.


    "Finanziell besser". Wie wenn das Geld Sinn und Zweck einer Familie wäre. Das Kind scheint nur Mittel zum Zweck zu sein.

  • Ok - vielen Dank für die freundlichen Antworten.

    Eigentlich dachte ich, ich bekomme inhaltliche Auskunft und keine Zuschreibungen oder Vorwürfe...


    Falls du Kinder haben und in einer ähnlichen Situation leben solltest, dann würdest du wissen, dass je nach Modell da einiges an Umstellungen und organisatorischem dran hängt und das Kindeswohl nicht nur beim Wechselmodell gewahrt bleibt.


    Der Unterhalt wird zwischen den Eltern aufgeteilt, weil ja eben dieser für das Kind gedacht ist und dann nach Einkommen beim Wechselmodell verrechnet wird. Mir scheint, die Sachkenntnis ist doch nicht so hoch...


    Und aktuell wird der Unterhalt ja im Bürgergeld als Einkommen gezählt. Sollte er wegfallen, was ja beim Wechselmodell je nach Einkommen sein kann, dann gibt es weniger "Einkommen" was mit dem Bürgergeld verrechnet wird.


    Zusammenziehen geht aus den Gründen nicht, aus denen wir nicht mehr zusammen leben.

    So ein lapidares "Zusammenziehen und den Staat nicht ausnehmen wie eine Melkkuh wäre mein Rat." ist da weder hilfreich noch angemessen.


    Und die Frage danach, in welcher Situation wir als Familie finanziell besser stehen ist in meinen Augen eine legitime Frage und es ist etwas überheblich sich drüber zu erheben und zu urteilen.


    Falls es noch jemanden anderen gibt, der oder die sich auskennt, würde ich mich freuen da was zu lesen.

    • Offizieller Beitrag

    Mir scheint, die Sachkenntnis ist doch nicht so hoch...


    Und das von einem, der davon ausging, dass es im Wechselmodell gar keine Unterhaltspflicht gibt. Du bist ja ein Scherzkeks.


    Ansonsten lebt euer Modell, wie ihr möchtet. Deinen Beiträgen ist jedenfalls zu entnehmen, dass das Kindeswohl nicht oberste Priorität hat.

  • Ok - schade.

    Dann bin ich hier vermutlich einfach falsch gewesen mit der Annahme, dass hier Fragen zum Bürgergeld beantwortet werden und nicht nur auf einer persönlichen Ebene verurteilt und beleidigt wird.


    Dann kann ich mein Konto auch wieder löschen...

  • Erst schreibst Du etwas von "Familie"..... "zusammen"........


    Du solltest Dich halt schon entscheiden. Wenn man sich trennt, dann sollte man seinen Kindern das Leben ermöglichen (wollen), das ihnen zusteht und nicht rumrechnen wie man von wem am meisten Kohle abgreifen kann.

    Leider haben Deine Beiträge genau das wiedergegeben .......... wie man am meisten Kohle abgreifen kann.

    "Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung." (Friedrich Schiller)

    • Offizieller Beitrag

    dass hier Fragen zum Bürgergeld beantwortet werden


    Wurden sie.


    Allerdings gibt es kein Anrecht darauf, dass nicht auch eine persönliche Wertung mit dabei steht.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.