• Hallo Heise Tobias und bin neue hier.

    Bin 50 Jahre Jung und darf nicht mehr als 4,5 Stunden am Tag Arbeiten wegen meiner Einschränkungen.

    Ich Arbeite in Teilzeit ca 83-88 Stunden im Monat .komme Netto auf ca 850 Euro im schnitt.

    Wollte nun Bürgergeld Beantragen.Aber ich Blick bei dem ganzen Zeug da nicht richtig durch.

    Komme aus Hessen Landkreis Marburg Biedenkopf. Ich weis nicht was mir im Monat bekomme gesamt an Geld.

    Mus 450 Euro Warmmiete zahlen, dann der Strom geht ja auch extra weg. Internet Telefon 30 Euro noch.

    Kann mir jemand vielleicht das genau bitte erklären .So wie ich das sehe bleibt da ja kaum was zum Leben.

    Gruß Tobi

  • Hallo,


    ich weiß zwar nicht genau was du möchtest aber,


    der Anspruch einer hilfebedürftigen Person ergibt sich aus dem Gesamtbedarf abzüglich des vorhandenen Einkommens. Das da nicht viel "über" bleibt ist richtig.


    Bsp. Regelbedarf 502 € + Kosten der Unterkunft 450 € = 952 € Gesamtbedarf - 500 € anrechenbares Einkommen = 452 € Anspruch


    das ist eine sehr einfache Rechnung, kannst du auch beispielhaft über irgendwelche Onlinerechner testen


    zu Strom und Telefon, dies sind Kosten die bereits im Regelbedarf enthalten sind


    und ja es bleibt nicht sehr viel übrig, es ist aber auch eine staatliche Leistung die das Existenzminimum darstellt.


    p.s. wer sagt, dass du nicht mehr wie 4,5h arbeiten darfst? es soll sicher lauten "du kannst" aufgrund deiner Einschränkungen nicht mehr wie 4,5 h arbeiten, es verbietet dir aber niemand, nach deinen Möglichkeiten einer Tätigkeit nachzugehen, was du ja schon machst wie es aus dem Post ersichtlich war