Bürgergeld Schwangerschaft Haushaltshilfe und Arbeitslosigkeit

  • Hi zusammen,

    Meine Frau ist Hochschwanger und bekommt in etwa 6 Wochen unser Kind, ich bin seit kurzer Zeit nach langer Krankheit wieder voll Erwerbsfähig.

    Unsere Arbeitsvermittlerin tritt uns beiden permanent auf die Füße, sie wollte meine Frau vor einigen Wochen wirklich noch vermitteln trotz Schwangerschaft, sie schickt uns laufend Termine, ruft andauernd an wenn meine Frau nicht erscheint was ich schon sehr frech finde.

    Nun musste ich eine EVG unterschreiben in der meine Wettbewerbsfähigkeit bis zum 30.04 hergestellt werden soll.

    Nun ist es so das ich mit meiner Frau heute morgen bei ihrem Frauenarzt war und sie aufgrund von starken Symphysenschmerzen und akuten Rückenschmerzen komplett bettlägerig geschrieben wurde.

    Sie soll sich so wenig wie nur eben möglich bewegen , kein Auto fahren usw.

    Laut Frauenärztin soll meine Frau eine Haushaltshilfe beantragen , diese gibt es aber nicht bei bürgergeld Bezug.

    Und jetzt kommt natürlich hier meine Frage , meine Arbeitsvermittlung will mich jetzt diesen Monat noch auf biegen und brechen vermitteln wir haben noch 3 weitere Kinder hier im Haushalt ( 5 , 8 , 11 ) die Kinder müssen zur Schule bzw. Kita gebracht werden , einkäufe müssen erledigt werden und natürlich auch der Haushalt. Meine Frau hat ein absolutes Verbot für all dieses , im Bürgergeld Bezug steht uns keine Haushaltshilfe zu und ich soll bis Ende April vermittelt werden.

    Kann ich mich irgendwie dagegen wehren oder was bleibt uns in dieser Situation anderes übrig?

  • Natürlich wird keine Haushaltshilfe bezahlt, wenn der Ehemann zu Hause ist. Bewerbungen schreiben kannst du ja trotzdem. Sollte es dann, wovon ich nicht ausgehe, in den nächsten 6 Wochen mit einer Anstellung klappen, könnt ihr bei der KK ja immer noch eine Haushaltshilfe beantragen.

  • Natürlich wird keine Haushaltshilfe bezahlt, wenn der Ehemann zu Hause ist. Bewerbungen schreiben kannst du ja trotzdem. Sollte es dann, wovon ich nicht ausgehe, in den nächsten 6 Wochen mit einer Anstellung klappen, könnt ihr bei der KK ja immer noch eine Haushaltshilfe beantragen.

    Danke für deine Antwort, aber hier liegt ja der Knackpunkt. Bewerbungen schreibe ich fleißig aber das reicht meiner Arbeitsvermittlung nicht aus , sie möchte mich jetzt in irgendwelchen Computerkursen unterbringen und das bis Ende April.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du eine Maßnahme machst und daher eben den Haushalt nicht sichern kannst, ist die Krankenkasse natürlich in der Pflicht.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Wenn du eine Maßnahme machst und daher eben den Haushalt nicht sichern kannst, ist die Krankenkasse natürlich in der Pflicht.

    Danke für deine Antwort, soweit kann ich ja noch folgen aber die Maßnahme läuft über das Jobcenter und bedeutet das ich in dieser Zeit weiterhin bürgergeld beziehen werde und eben dann springt die Krankenkasse nicht ein , was nun ?

    • Offizieller Beitrag

    Ob Bürgergeld bezogen wird, ist doch egal. Es kommt für eine Haushaltshilfe nach § 24h SGB V nur darauf an, ob eine weitere im Haushalt lebende Person diesen führen könnte. Was nicht ist, wenn diese Person 40h/Woche in einer Maßnahme ist.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.