Bürgergeld beantragen.

  • Hallo zusammen, ☺️🖐️

    Vielleicht könnte jemand uns hier weiterhelfen.


    Mein Sohn möchte Bürgergeld beantragen. Er hat bis jetzt studiert und nun muss er sich beim Amt arbeitslos melden. Er wird im Mai 25 Jahre alt. Bis jetzt war er familienversichert, aber ab Juni muss er selbst die KV- Kosten tragen.


    Wir beziehen seit 20 Jahren eine öffentlich geförderte Wohnung. Ich bin Hauptmieterin der Wohnung , mein Sohn ist der Untermieter. Ich habe wieder geheiratet und seit einem Jahr bei meinen Ehemann angemeldet. Die Miete zahlen wir natürlich weiter wie bisher.


    Jetzt möchte mein Sohn den Antrag auf Bürgergeld stellen.

    Wegen der Bedarfsgemeinschaft wäre natürlich besser, wenn er ab 1.Juni den Antrag stellen würde .. dann ist er 25 Jahre alt ..


    Was soll er da in dem Antrag angeben.. Wohnt er alleine ? Oder mit mir zusammen? Ich wohne eigentlich nicht in der Wohnung. soll ich das auch so sagen?

    Wenn er alleine als Untermieter bei mir angemeldet ist, was braucht er da beim Amt vorzulegen? Mein Mietvertrag, aktuelle Mietbescheinigung läuft auf mein Namen , aber ich wohne nicht da. Meldebescheinigung hat er auch schon besorgt, falls das auch nötig ist..


    Dann die zweite Frage ? Muss ich meine Einkünfte vorlegen? Bzw. mein Ehemann auch?

    Für gute Ratschläge wäre ich ihnen dankbar.

    • Offizieller Beitrag

    Bist du dort noch mit Hauptwohnsitz gemeldet? Wenn nicht, dann einfach erklären, wie die Wohnverhältnisse tatsächlich sind. Da du keinen gemeinsamen Haushalt mit ihm führst, sind die Nachweise von dir und deinem Mann nicht notwendig.


    Warum sucht bzw. findet er nach dem Studium keine Arbeit? Jung, gesund, ausgebildet und ungebunden? Es gibt so viele offene Stellen, auch im Anlernbereich.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.