Partner und ich leben in zwei unterschiedlichen Städten, trotzdem weniger Leistungen?

  • Hallo guten Tag,

    ich lebte bis vor drei Monaten mit meinem verlobten zusammen in meiner Wohnung. Wir sind beide Bürgerheld bezieher. Mein Partner ist vor drei Monaten ausgezogen , da ich psychisch sehr krank bin und das Zusammenleben mit mir sehr schwierig ist. Wir haben unsere Beziehung nicht beendet, lediglich räumlich getrennt. Er ist 20 km weit weg gezogen da er dort ein zimmer in einer wg bekommen hat. Nun bekommen wir beide weiterhin 451 Euro Bürgergeld, da das Jobcenter meinte wir sind ja noch ein paar. Ich muss von den 451 Euro 83 Euro Strom bezahlen und 31 Euro Tiefgarage da dies nicht vom Jobcenter bezahlt wird und der Platz bei der Wohnung mit gemietet werden muss. Das heist mir bleiben 337 Euro von denen ich Telefon und Internet bezahlen muss. Hygieneartikel, Lebensmittel und meine Tochter ist auch immer wieder hier bei mir für sie erhalte ich aber kein Geld da sie beim Vater gemeldet ist. Ich bin s verzweifelt und weis nicht wie ich von diesem Geld leben soll. Wieso bekomme ich nicht den normalen Regelsatz von 502 Euro . Mein Partner lebt wie gesagt 20 km von mor weg. Wir kochen nicht zusammen und jeder muss für seinen eigenen Haushalt einkaufen. Mit meinen Sachbearbeitern komme ich nicht weiter und ich frage mich ob das rechtens ist. Wäre um jede Antwort dankbar. Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ihr nicht verheiratet seid, ist das falsch. Die Rechtsprechung des BSG zu Ehepaaren in verschiedenen Wohnungen ist nicht auf nichteheliche Paare übertragbar.


    Geh in Widerspruch.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Auch muss der Tiefgaragenplatz, wenn er nur Wohnung gehört und du ihn nicht anderweitig vermieten darfst, vom JC bezahlt werden.

    Nein

    Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.(Orson Welles)


    Es ist nicht nötig, mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: [URL=http://www.sozialhilfe24.de/forum/thread/231-nutzung-des-forums-hinweise/]