Übernahme Heizkosten vor Bezug

  • Guten Tag,


    ich bin neu hier im Forum, da ich ein großes Problem habe und sachkundige Hilfe benötige :saint: . Heute kam von meinem alten Vermieter eine Nachforderung der Nebenkosten für den Zeitraum Januar-Juni 2022. Ich bekomme aber erst seit März 2023, also erst seit diesem Jahr Bürgergeld. Ich soll 500 Euro nachzahlen, habe das Geld aber nicht ?( . Im Internet lese ich dazu leider widersprüchliches. Einige sagen, dass es nicht vom Jobcenter übernommen wird. Ich habe aber gelesen, dass da das "Zuflussprinzip" gelten soll. Es soll also nicht der Zeitraum der Nachforderung relevant sein (da ich damals noch kein Hartz4/Bürgergeld bekommen habe), sondern der Zeitpunkt des Zuflusses der Nachforderung (also heute). Stimmt das?


    Ich bedanke mich! :)

    • Offizieller Beitrag

    Zuflussprinzip gilt bei Einkommen. Du hast einen Bedarf, der gedeckt werden muss. Aber letztendlich ist es nichts anderes: der Bedarf fällt jetzt während deiner Hilfebedürftigkeit an und ist daher bei den Leistungen nach dem SGB II zu berücksichtigen. Zumindest dann, wenn es wirklich nur eine verbrauchsabhängige Nachzahlung ist, d. h., die Kosten auf einem höheren Verbrauch beruhen, als vorgrleistet wurde. Gibt es diese Forderung, weil du z. B. von 12 Abschlägen nur 5 gezahlt hast, wären das Schulden und die werden nicht übernommen. Reiche die Abrechnung einfach beim Jobcenter ein.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Vielen Dank :saint: :thumbup: ! Es handelt sich nur um Warmwasser und Heizkosten etc., d.h. verbrauchsabhängig und keine "Schulden". Die monatsweisen Vorauszahlungen der Nebenkosten waren geringer als die tatsächlichen Kosten. Könnte sich das Jobcenter trotzdem weigern? Wie sollte ich da am besten argumentieren bzw. gibt es da einen bestimmten Paragrafen dazu? In § 22 SGB - ll ist das nicht wirklich übersichtlich dargelegt, steht dass da drin oder gibt es da einfach nur schriftliche Anweisungen an die Jobcenter?

    • Offizieller Beitrag

    Wie sollte ich da am besten argumentieren bzw. gibt es da einen bestimmten Paragrafen dazu?


    Reich doch erstmal die Abrechnung ein. Kurzes Anschreiben, dass du um Übernahme bittest und warte ab. Das ist eigentlich eine 0815 Tätigkeit in den Leistungsabteilungen der Jobcenter. Ich denke nicht, dass es da Schwierigkeiten gibt.

  • Turtle1972 Guten Tag noch einmal, ich habe heute die Antwort vom Jobcenter bekommen, in der die Nachzahlung abgelehnt wird. Die Begründung lautet:


    - der Nachzahlungsbetrag kann nicht als Bedarf für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGBII anerkannt werden. Nachforderungen von Kosten für eine Wohnung, die erst fällig geworden sind, nachdem diese nicht mehr bewohnt wird und deren tatsächliche Entstehung nicht auf Zeiten der Hilfsbedürftigkeit zurückgeht, sind kein anzuerkennender Bedarf im Sinne des SGBII (Bundessozialgericht Urteil vom 25.06.2015, B 14 AS 40/14 R).


    - Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat das Bundessozialgericht anerkannt, wenn der Leistungsberechtigte sowohl im Zeitpunkt der tatsächlichen Entstehung der Kosten im Leistungsbezug nach dem SGB II stand als auch im Zeitpunkt der Fälligkeit der Nachforderung noch steht sowie die Aufgabe der Wohnung in Erfüllung einer Kostensenkungsobliegenheit gegenüber dem Leistungsträger erfolgt ist. Das Mietverhältnis über die frühere Wohnung besteht nicht mehr und es wurden zum Zeitpunkt der Entstehung der Kosten (01.01.2022 bis 30.06.2022), keine Leistungen nach dem SGB II bezogen.


    Was kann ich nun tun? :/ Wie kann ich mich dagegen wehren? :cursing: Ich habe vor einiger Zeit auch bei gutefrage.net gefragt und da meinten die Community-Experten auch, dass es kein Problem sei, da es auf die Fälligkeit der Nebenkostenrechnung ankomme (ähnlich Zuflussprinzip). Ich würde natürlich gern einen Widerspruch einlegen, aber ist das hier sinnvoll? Ich wäre sehr dankbar über eine Antwort (ich denke, auch andere haben dieses Problem).


    Gruß

    AndreasAndreas :)

    • Offizieller Beitrag

    Das ist für eine nicht mehr bewohnte Wohnung? Dann sieht es tatsächlich schlecht aus, das keine Obdachlosigkeit oder Negativbescheinigung des Mieter bei einem neuerlichen Umzug droht.

    • Offizieller Beitrag

    Das Bürgergeld ändert nichts an der Rechtsprechung des BSG.

  • Ich würde es evtl. trotzdem probieren beim Sozialgericht. Bringt Rechtssicherheit. Oder wo kann man die Regelung zur Übernahme von Nebenkostennachzahlungen nachlesen? Ist drohende Wohnungslosigkeit der einzige Grund, warum Nachzahlungen vor Antragstellung übernommen werden?


    Desweiteren habe ich gelesen, dass man beim Jobcenter zinsfreie Darlehen für einmalige notwendige Ausgaben beantragen kann. Stimmt das?


    Off topic: Hast du die Nebenkostenabrechnung schon überprüft bzw. überprüfen lassen? Wenn du Zweifel hast, wäre ein Gang zum Mieterschutzbund angeraten. Und Verbrauchswerte abgleichen.

    • Offizieller Beitrag

    Es reicht jetzt. Weitere Beiträge dieser Art werde ich nicht dulden. Du hast selbst offensichtlich keine Ahnung, gibst trotzdem dumme Ratschläge ab, um dann mit hunderten Fragen zu dokumentieren, dass du keinen blassen Schimmer hast.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.