Flohmarktware: Einkommen oder Vermögen?

  • Hallo,


    Ich beziehe Bürgergeld und möchte gerne ein paar alte Bücher, die ich schon vor dem Bürgergeldbezug besaß, über eine Kleinanzeige verkaufen. Muss ich den "Gewinn" als Einkommen beim Jobcenter melden oder zählt es als Vermögen, weil ich diese Bücher schon so lange besitze. Muss ich einen Nachweis bringen?


    Jemand hat Interesse an ein Buch angemeldet, aber ich müsste dieses verschicken und würde das Geld dann aufs Konto bekommen. Ist das rechtens oder sollte ich von dem Verkauf meiner Bücher lieber Abstand nehmen?


    Liebe Grüße

    Sunny

  • Wenn du Gegenstände aus deinem Vermögen verkaufst, dann wird daraus kein Einkommen, es bleibt Vermögen auch wenn es sich vom Buch in Geld "verwandelt".


    Du wirst es aber erklären müssen wenn das Geld auf den Kontoauszügen auftaucht. Und es sollte sich in einem Rahmen bewegen dass nicht der Eindruck entsteht, dass du gewerbsmäßig handelst.

  • Hallo,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Es handelt sich nur um ein paar wenige ausgemistete Bücher, die zu schade zum Wegschmeißen sind.


    Leider kann ich die Einkäufe der Bücher nicht mehr nachweisen, da das schon über 20 Jahre her ist. Ich hoffe, dass ich das ausreichend glaubhaft darlegen kann. Es sind auch keine teuren Bücher. Maximal 20 Euro für das teuerste Buch.


    Liebe Grüße

    Sunny