BG, Zahlungsausfall Kredit

  • Eine Bedarfsgemeinschaft bestehend aus einer voll erwerbsgeminderten Person, die DRV(Rente) + Grundsicherung bekommt und einer Bürgergeld beziehenden Person. Wenn von der Bürgergeld beziehenden Person der Geldeingang fehlen würde, könnte dann der erwerbsgeminderte Mensch ein Darlehen über die Grundsicherung beantragen, damit drohende Obdachlosigkeit für ihn abgewendet wird? Also zumindest dann eine vorübergehende Übernahme des Mietanteils des anderen beantragen? Es handelt sich um eine über ein Jahr bestehende Bedarfsgemeinschaft mit niedrigeren Regelsätzen. (Glaube 450?). Kann man im Einzelfall auch von der Einstandsgemeinschaft zurücktreten, weil man eben keinen Einfluss auf die Psyche des anderen hat, der aber krank und deshalb auch AU ist? Oder ist die BG dann ebenfalls eine Schicksalsgemeinschaft? Denn vor dem Hintergrund der Wohnungsnot überall wäre ein Ratschlag wie umziehen nicht praktikabel, selbst wenn man beabsichtigte sich zu trennen. Meinungen dazu?

  • Beantragen kann man alles, bekommen wird man es wohl nicht.

    Man kann nicht von einer Einstandsgemeinschaft zurücktreten. Wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen ist man eben eine Bedarfsgemeinschaft. Das kann mit der Trennung enden, allerdings muss einem die erst Mal jemand abnehmen, wenn man an der sonstigen Lebenssituation nichts ändert. Im übrigen ändert das ja am Problem mit der Miete nichts.

  • Es sind zwei Personen und jede Person hat einen Individualanspruch auf Hilfe. Das bedeutet, die Person, die in den Personenkreis für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung fallen würde, kann nur ihren eigenen Hilfeanspruch prüfen lassen. Mithin nur die halbe Miete. Auch die Darlehensregelung macht hinsichtlich des Individualanspruchs keine Ausnahme.