Sanktionen verstehen

  • Hallo zusammen, :)


    ich habe mal interessante Fragen zu den Sanktionen:


    Auf dieser Homepage habe ich folgendes dazu gefunden: Bei der 1.Pflichtverletzung 10% für 1 Monat, bei der 2. Pflichtverletzung 20% für 2 Monate und bei jeder weiterem 30% für 3 Monate. Soweit so gut.


    Wie ist das zu verstehen? Wenn ich eine Pflichtverletzung habe werden mir 10% für 1 Monat gestrichen, soweit so klar...was passiert, wenn ich in diesen Monat eine weitere Pflichtverletzung begehe?

    Werden mir dann 20% gestrichen oder muss dieser (der saktionierte Monat/ Monate) erst auslaufen?


    Kurz gefragt: Kann man eine Sanktion in der Sanktion bekommen? Oder muss die eine Sanktion erst auslaufen?


    Würde mich echt interesieren.


    Jessy

  • Die Sanktion muss mit einem Bescheid festgesetzt werden der dann ab dem auf die Feststellung folgenden Monat Wirkung entfaltet.


    Wenn du in einem Monat in dem eine Sanktion drin ist, eine weitere Pflichtverletzung begehst, dann muss diese neue Sanktion erst festgestellt werden.


    Wenn du aber viele Pflichtverletzung begehrt, dann kann es zu Monaten mit mehreren Sanktionen kommen.

  • Wenn du aber viele Pflichtverletzung begehrt, dann kann es zu Monaten mit mehreren Sanktionen kommen.

    Das heißt also ich kann eine Sanktion in der Sanktion bekommen? Man hat zb. eine Sanktion mit 20% für 2 Monate aus der dann 30% für 3 Monate werden?


    Wenn man die Pflichtverletzung dann beseitigt, weil man sich an die Regeln hät, werden die Saktonen dann aufgeheben oder laufen die bis zum Ende ab, komm was wolle?

  • Total vergessen:


    Wenn ich das richtg gelsen habe, kann man auch eine 100% Sanktion erhalten, bei der dann auch die Krankenkassenbeiträge nicht mehr gezahlt werden.


    Stimmt das? Wenn ja, dann ist man ja unversichert, Was macht man denn in diesen Fall?

  • Total vergessen:


    Wenn ich das richtg gelsen habe, kann man auch eine 100% Sanktion erhalten, bei der dann auch die Krankenkassenbeiträge nicht mehr gezahlt werden.


    Stimmt das? Wenn ja, dann ist man ja unversichert, Was macht man denn in diesen Fall?

    Ein dickes fettes NEIN.


    Es gibt keine 100 % Sanktion!!!!


    Bitte Sanktionen nicht mit Verletzung von Mitwirkungspflichten verwechseln. Wenn ich meinen Pflichten nicht nachkomme, kann es zu einer vollständigen Entziehung oder Versagung von Leistungen kommen. Dann wäre man auch nicht Versichert.


    Was man dann macht? Seine Mitwirkungspflichten erfüllen ;)

  • Das heißt also ich kann eine Sanktion in der Sanktion bekommen? Man hat zb. eine Sanktion mit 20% für 2 Monate aus der dann 30% für 3 Monate werden?


    Wenn man die Pflichtverletzung dann beseitigt, weil man sich an die Regeln hät, werden die Saktonen dann aufgeheben oder laufen die bis zum Ende ab, komm was wolle?

    Auch hier Nein.


    Aus einer 20 er Sanktion wird keine 30 er quasi im Automatismus. Die Steigerung der Sanktionen erfolgt immer dann, wenn du eine erneute Pflichtverletzung begehst. Hast du bereits eine 10 er und kommst deinen Pflichten nicht nach wird eine neue Sanktion geprüft und festgesetzt die dann 20 % beträgt. Wenn du danach erneut deine Pflichten verletzt, dann kommt die 30 % ige Sanktion. Durch den erforderlichen Erlass von entsprechenden Bescheiden und Beachtung der Fristen wird es in der Regel einen zeitlichen Versatz geben.


    Wenn du deinen Pflichten nachkommst, dann läuft die Sanktion bis zum Ende des Monats in dem du die Pflichten erfüllst, und der Rest des Zeitraumes der Sanktion fällt weg.

  • Vielen vielen Dank für deine super verständlichen Erklärungen! :)


    Bitte Sanktionen nicht mit Verletzung von Mitwirkungspflichten verwechseln. Wenn ich meinen Pflichten nicht nachkomme, kann es zu einer vollständigen Entziehung oder Versagung von Leistungen kommen. Dann wäre man auch nicht Versichert.


    Hmm...aber Sanktionen entstehen doch auch durch Verletzung der Mitwirkungspflichten? Oder gibt es da einen Unterschied?


    Was wäre denn eine Mitwirkungspflichtverletzung die keine Sanktion sondern eine vollständigen Entziehung von Leistungen mit sich bringt?

  • Hmm...aber Sanktionen entstehen doch auch durch Verletzung der Mitwirkungspflichten? Oder gibt es da einen Unterschied?

    Hmmm, ja, es sind die speziellen Mitwirkungspflichten aus den Paragraphen 31 und 32 SGBII. Und ein Fehlverhalten was in die Vorschriften passt führt dann zu einer Sanktion.


    Es ist aber ein Unterschied zwischen den speziellen Mitwirkungspflichten aus dem SGB und den allgemeinen Mitwirkungspflichten aus den Paragraphen 60 ff des SGB I.



    Was wäre denn eine Mitwirkungspflichtverletzung die keine Sanktion sondern eine vollständigen Entziehung von Leistungen mit sich bringt?

    Schwierig ein richtiges Beispiel zu finden denn bei einer Entziehung oder Versagung ist Ermessen auszuüben.


    Ich konstruiere mal ein Beispiel ohne dass das in der Praxis tatsächlich ginge.


    Kunde wird aufgefordert sein Arbeitseinkommen durch Vorlage seiner Gehaltsabrechnungen nachzuweisen. Der Bürgergeldanspruch ist nicht sehr hoch und es könnte sein, dass er je nach Gehaltshöhe keinen Anspruch mehr hat. Da könnte man entziehen, weil die Höhe des Gehaltes unverzichtbar ist für die Leistungsgewährung.


    So ungefähr. Ok?