Bewerbungsfahrtkosten verweigert

  • Mir wurden von JC Fahrtkosten für eine Bewerbung gewährt. Anschließend wurde gesagt ich verdiene zu viel (dem JC war bekannt wie viel ich verdiene).


    Ich würde gerne Widerspruch einlegen da mir ja die Fahrt zur Bewerbung genehmigt wurde. Habe auch eine Aufzeichnung meines Anrufsbeantworters, also einen Beweis.


    Kennt ihr ein Gesetz das mir Recht gibt oder habe ich einfach mal wieder Pech?


    Danke Euch!

  • Nun, im Gegensatz zur Arbeitsagentur ist beim JC der Bezug der laufenden Geldleistungen Vorrausetzung dafür dass du Eingliederungsleistungen, wie bei dir die Fahrtkosten, erhalten kannst.


    Hattest du zum Zeitpunkt der Zusage für die Fahrtkosten schon einen Ablehnungsbescheid für die laufenden Leistungen oder kam der später?


    Bei der Nachricht auf dem AB, falls das die Zusage der Kostenübernahme war, könnte es sich um eine Zusicherung handeln aus der heraus du Anspruch auf Übernahme haben könntest.


    Kann man "aus der Ferne" nicht abschließend beurteilen

  • Hallo und erstmal Danke für deine Antwort.


    Die Leistungen vom Bürgergeld selbst wurden mir nicht verwehrt.


    Ich habe in dem Monat ausnahmsweise mehr verdient weil ich eine Krankheitsvertretung als Lehrer übernommen habe.


    Das Jobcenter hatte diese Daten über die Arbeit mit Höhe des Verdienstes vorliegen und mir die Reise gewehrt. Sie wollen ja auch das ich eine langfristige Arbeitsstelle aufnehme.


    Ich finde es halt frech das erst die Zusage kommt und dann trotz Erfolg einem einfach das Geld verwehrt wird.

  • Ah ok.


    Du hattest eine Bewilligung von ?? bis ??


    In welchem Monat war das Bewerbungsgespräch und die telefonische Übernahmeerklärung und wann erfolgte der Geldeingang von der Krankheitsvertretung?


    Evtl. kann man anhand der Daten argumentieren.

  • Nun, die Bewilligung von Eingliederungsleistungen steht unter der Bedingung der Bedürftigkeit. Wenn zum Zeitpunkt der Zusage nicht klar war dass du bedürftig bist, macht das Geschehen schon Sinn.


    Du kannst einen Widerspruch einreichen. Würde mir an deiner Stelle keine grossen Hoffnungen machen, denn letztendlich warst du nicht bedürftig. Davon ausgehend dass du im Monat der Gehaltszahlung gar keinen Anspruch mehr hattest.

    • Offizieller Beitrag

    könnte es sich um eine Zusicherung handeln aus der heraus du Anspruch auf Übernahme haben könntest.


    Nein. Eine Zusicherung bedarf der Schriftform, § 34 Abs 1 SGB X.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.